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Wiener und Kärntner Landeshauptleute fordern Klarstellung zu EU-Renaturierungsgesetz

Wiener und Kärntner Politiker setzen sich für EU-Renaturierungsgesetz ein

Die bisherige Blockade des EU-Renaturierungsgesetzes in Österreich durch die ÖVP und die ablehnende Haltung aller Bundesländer, führte dazu, dass eine Zustimmung zum Nature Restoration Law verhindert wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Aufforstung der Wälder zu verstärken, Moore zu schützen und zu revitalisieren sowie Flüsse zu renaturieren. Eine positive Entwicklung zeichnet sich nun ab, da die SPÖ-geführten Länder Wien und Kärnten erwägen, ihre Ablehnung des Gesetzes aufzugeben.

In einem Schreiben an die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner drücken die Landeschefs von Wien und Kärnten, Michael Ludwig und Peter Kaiser, ihr Interesse an einer näheren Prüfung des überarbeiteten Gesetzesentwurfs aus. Dieser enthält Ausnahmeregelungen und hat einige Bedenken der Länder zerstreut. Die beiden Länderchefs schlagen eine offene Diskussion vor, ob dem geänderten Vorschlag nähergetreten werden sollte.

Bürgermeister Ludwig betont die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung durch den Bund für die Umsetzung des Gesetzes. Die Schätzungen belaufen sich auf EU-weite Kosten zwischen sechs und acht Milliarden Euro bis 2030. Eine aktive Abkehr von der bisher einheitlichen Länderposition könnte auch durch Wien oder Kärnten erreicht werden, was Ministerin Gewessler die Möglichkeit geben würde, unabhängig zu entscheiden.

Jedoch zeigt die Antwort von Landeshauptfrau Mikl-Leitner, dass die Bedenken der anderen Bundesländer gegenüber dem EU-Gesetz unverändert sind. Ihre Einschätzung ist, dass die EU-Pläne in die falsche Richtung gehen, was zu Nachteilen für Landwirte und vermehrten Importen von Lebensmitteln führen könnte. Eine gemeinsame Initiative der Länder steht vorerst nicht bevor, da die Bedenken weiter bestehen.

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Ministerin Gewessler begrüßte die Initiative von Ludwig und Kaiser und wird sie um Klarstellung bitten, ob Wien und Kärnten ihre Ablehnung zurückziehen werden. Die Blockade der ÖVP im Bund wird als weniger problematisch angesehen, da keine Bindung durch die Länder besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine einheitliche Länderposition nicht mehr besteht, sobald ein Bundesland klar dagegen spricht.

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