Im Herzen von Wien-Simmering schlägt das Schicksal in einem Mietshaus zu! Die 37-jährige Krankenschwester Ivlin A. und ihre beiden Kinder sind verzweifelt – trotz aller Freude über ihre neue Wohnung in der Niernbergergasse ist diese zum Alptraum geworden. Nach nur vier Monaten entdeckten sie das Grauen: Bettwanzen! Am ersten Morgen, als der Ausschlag auf der Haut der Familie zu sehen war, brach die Panik aus. „Ich war schockiert“, berichtet Ivlin, als sie die kleinen Ungeziefer in ihrer Wohnung entdeckte. Nach einem Blick am Abend konnte sie mit eigenen Augen beobachten, wie die Wanzen aus dem Boden kamen – unhaltbar!
Die Situation spitzte sich drastisch zu, als Ivlin, die bereits 10.000 Euro in neue Möbel investiert hatte, auch viele ihrer Sachen entsorgen musste. Sogar ihr Nachbar, Vater von fünf Kindern, leidet unter dem gleichen Übel. Die Hausverwaltung reagierte schnell und ordnete eine Schädlingsbekämpfung an, doch die Nachbehandlung wurde von Ivlin abgelehnt. „Ich kann hier nicht wohnen, meine Tochter steckt in einer Krise“, so die Mutter. Die Kündigung des Mietvertrages schien zunächst unmöglich, doch die Eigentümerin zeigte sich kulant und stimmte einer Rückstellung der Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu – ein Hoffnungsschimmer für die Familie, die schon mit dem Schlimmsten rechnete.
Die rechtliche Situation bei Wanzenbefall
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in solchen Fällen komplex. Laut Anwaltonline müssen Mieter dafür sorgen, dass ihre Wohnung von Ungeziefer befreit bleibt. Doch der entscheidende Punkt ist, wer für den Befall verantwortlich ist. Ist es ein Mangel des Vermieters oder hat der Mieter etwa alte, befallene Möbel mitgebracht? Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass der Befall nicht von ihm stammt, muss er die Kosten für die Bekämpfung übernehmen. Andernfalls könnte die Verantwortung auf den Mieter zurückfallen, was die Situation noch komplizierter macht.
Experten raten, den Befall sofort zu melden, um weitere Schäden zu vermeiden. Das Ignorieren des Problems kann dazu führen, dass der Mieter für Schäden in Regress genommen wird – eine weitere Belastung, die die betroffenen Mieter unbedingt vermeiden sollten. Dies zeigt eindrücklich, wie wichtig Prävention und schnelle Reaktion in solchen Fällen sind.