Ein Prozess, der in Wien hohe Wellen schlug, nahm ein unerwartetes Ende: Ein 20-jähriger Syrer wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem Grundwehrdiener freigesprochen. In den Augen der Geschworenen war er nicht der Täter einer Messerattacke, die im März am Reumannplatz stattfand.
Das Gericht sprach den jungen Mann allerdings nicht völlig frei. Er wurde wegen versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt und erhielt eine bedingte Strafe von drei Monaten. Überraschenderweise akzeptierte die Staatsanwältin das Urteil, was zur sofortigen Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft führte, die mehr als sechs Monate gedauert hatte.
Ablauf der Messerattacke
Die Ereignisse, die zu diesem Prozess führten, fanden in einem Eissalon am Reumannplatz statt. Der Grundwehrdiener, der sich dort mit seiner Partnerin aufhielt, beobachtete, wie eine Gruppe junger Syrer, in der auch der Angeklagte war, ein Mädchen belästigte. Als er sich einmischte, wurde er unvermittelt ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer attackiert. Die Verletzungen waren gravierend, mit einer zehn Zentimeter langen Schnittwunde an der Schulter und einer 37 Zentimeter langen Wunde am rechten Oberschenkel. Passanten leisteten Erste Hilfe, während der Angreifer entkam, später aber gefasst werden konnte.
Im Laufe des Verfahrens gab der Angeklagte an, zwar an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, jedoch nicht selbst zugestochen zu haben. Er behauptete, ein anderer Mann habe die Messerstiche durchgeführt. Diese Sichtweise fand bei den Geschworenen Gehör, besonders als das Opfer im Rahmen einer weiteren Befragung unsicher war, wer tatsächlich zugeschlagen hatte. Der Bekannte des Angeklagten, der ebenfalls als Zeuge geladen war und zur Tatzeit in der Nähe war, wies jede Mitbeteiligung zurück.
Die Tatsache, dass der Freispruch für den versuchten Mord vom Gericht und der Staatsanwaltschaft anerkannt wurde, lässt darauf schließen, dass man möglicherweise nicht mit ausreichenden Beweisen rechnen konnte, um eine andere Entscheidung zu treffen. Dies zeigt sich auch in der Reaktion der Geschworenen, die, basierend auf den vorliegenden Fakten und den Zeugenaussagen, zu der Überzeugung kamen, dass der Angeklagte nicht der Haupttäter war.
Die unmittelbaren Auswirkungen dieses Urteils sind klar: Der Angeklagte ist nun wieder in Freiheit, während das Opfer mit den physischen und psychischen Folgen des Vorfalls leben muss. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.kosmo.at.
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