In einem bedeutenden Schritt für die Mitarbeiter der Sozialwirtschaft in Österreich wurde kürzlich ein neuer Kollektivvertrag unterzeichnet. Nach intensiven drei Verhandlungsrunden, die insgesamt etwa 16 Stunden dauerten, einigten sich die Sozialpartner auf eine Gehaltserhöhung von vier Prozent für die rund 130.000 Beschäftigten der Branche. Diese Entscheidung, die in der Nacht auf Dienstag von der Gewerkschaft bekannt gegeben wurde, stellt sicher, dass die Gehälter der Mitarbeiter sowohl in den Mindest- als auch in den IST-Gehältern ansteigen.
Diese Gehaltserhöhung umfasst nicht nur die Grundlöhne, sondern auch alle Zulagen und Zuschläge, die ebenfalls um vier Prozent angehoben werden. Dies ist besonders bedeutend in einer Zeit, in der viele Menschen in Österreich mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Der neue Kollektivvertrag wird ab dem 1. Jänner 2025 in Kraft treten und bringt zudem weitere materielle Verbesserungen mit sich.
Wichtige Änderungen im Kollektivvertrag
Zu den wesentlichen Punkten des neuen Kollektivvertrags gehören:
- Erhöhung der Mindest- und IST-Gehälter um vier Prozent.
- Anhebung der Zulagen und Zuschläge ebenfalls um vier Prozent.
- Erhöhung des großen Flexibilitätszuschlags (Prämie fürs Einspringen) auf 50 Euro.
- Der kleine Flexibilisierungszuschlag wird auf 25 Euro erhöht.
- Der zusätzliche Pflegezuschuss bleibt im Zusatzkollektivvertrag erhalten.
- Verbesserungen für Verwaltungsangestellte hinsichtlich der Verwendungsgruppen.
- Eine soziale Absicherung für Tageseltern wurde vereinbart.
Eva Scherz, eine der Verhandlerinnen der Gewerkschaft GPA, betonte die Wichtigkeit dieser Einigung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. „Besonders in diesen herausfordernden Zeiten stellen wir sicher, dass die Beschäftigten sich ihr Leben weiter leisten können. Möglich war dieser Abschluss nur, weil unsere Kolleginnen und Kollegen hinter uns gestanden sind und in Betriebsversammlungen und Kundgebungen Stärke demonstriert haben“, erklärte sie.
Zusätzlich hob Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida hervor, dass nicht nur die Gehälter erhöht wurden, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessert werden müssen, um die Branche attraktiver zu machen. Dies ist eine wesentliche Maßnahme, um die Qualität der Dienstleistungen in der Sozialwirtschaft aufrechterhalten und steigern zu können.
Die Arbeitgeberseite äußerte sich ebenfalls positiv über die Einigung und erkannte an, dass trotz der aktuellen Rezession und der wirtschaftlich angespannten Lage eine Reallohnerhöhung für die Mitarbeiter in den Gesundheits- und Sozialberufen erzielt wurde. Die Verhandlungen waren herausfordernd, doch die Einigung wird als wichtiger Fortschritt angesehen.
Ein weiterer Aspekt, der im Rahmen der Verhandlungen angesprochen wurde, ist die soziale Absicherung für Tageseltern, die nun ebenfalls berücksichtigt wird. Mit den neuen Regelungen soll es den Beschäftigten erleichtert werden, ihren Lebensunterhalt zu sichern, während gleichzeitig die Qualität der Betreuung und Unterstützung im sozialen Sektor erhalten bleibt.
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