In einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess wird die brutale Ermordung von drei Frauen in einem Wiener Rotlicht-Studio thematisiert. Der 27-jährige K. stand vor Gericht, nachdem er im Februar 2024 die Frauen in der Brigittenau mit über 100 Messerstichen tödlich verletzt haben soll. Dies stellte nicht nur einen schockierenden Mord dar, sondern offenbarte auch die Komplexität psychischer Erkrankungen und deren Einfluss auf das Verhalten des Täters.
Während der Verhandlung beschrieb die Staatsanwältin die Taten als „äußerst brutal“ und „unfassbar grausam“. Der Angeklagte, K., wurde als Betroffener eingestuft, da ein psychiatrisches Gutachten ergeben hatte, dass er an paranoider Schizophrenie leidet und zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war. Der Prozess klärte, dass K. keine Bestrafung erhalten kann, jedoch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wird.
Die Tat im Detail
Am 23. Februar betrat K. mit mehreren Messern das Bordell. Nach dem gewaltsamen Angriff auf die Frauen wurde eine weitere Zeugin zur Sicherheit in einem Zimmer eingesperrt, während sie das verzweifelte Schreien ihrer Kolleginnen hörte. "Ich bin so dankbar, dass ich noch am Leben bin", äußerte sie nach ihrer Befragung. Diese Aussage unterstreicht die dramatischen Umstände, unter denen die Tat stattfand.
Ein psychiatrischer Gutachter teilte mit, dass die Vielzahl an Stichverletzungen, insbesondere im Gesicht der Opfer, die Schreckenstaten noch prekärer und grausamer machen. Laut seiner Einschätzung war die Brutalität der Tat alarmierend und ließ auf eine tiefgreifende Störung im Täter schließen. Auch die Hintergrundgeschichte des Täters, der als Flüchtling nach Österreich kam, wirft Fragen über die erhöhten Risiken psychiatrischer Erkrankungen in dieser Bevölkerungsgruppe auf, wie der Gerichtspsychiater Peter Hoffmann erklärte.
Am Ende der Verhandlung sprach K. von seiner Ungewissheit über die Taten: "Ich weiß es nicht, ich kann dazu nichts sagen, es lag nicht in meiner Hand." Dies lässt darauf schließen, dass er die volle Tragweite seiner Handlungen nicht begreifen kann. Die Entscheidung des Gerichts, ihn in den Maßnahmenvollzug einzuw weisen, fungiert als eine Form der Absicherung für die Gesellschaft, während gleichzeitig berücksichtigt wird, dass K. psychiatrisch erkrankt ist.
Das Urteil wurde am Montag gefällt und ist bereits rechtskräftig. In Zukunft wird K. in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht, wo er potenziell die notwendige Behandlung für seine Erkrankung erhalten kann.
Für weitere Informationen zu der Thematik der Gewalt an Frauen und mögliche Unterstützung sind verschiedene Hotlines eingerichtet. Betroffene können sich rund um die Uhr unter dem 24-Stunden-Frauennotruf 01/12 345 melden.
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