Im Wiener Stadtteil Donaustadt hat sich ein Fall rund um Grundstücksgeschäfte mit Kleingärten entwickelt, der in den letzten Monaten für Aufregung sorgte. Anlass für die Aufmerksamkeit war ein Antrag der Wiener ÖVP vor einem Jahr, eine Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien (StRH) einzuleiten. Der Verdacht bestand, dass SPÖ-Funktionäre Parzellen in der Kleingartensiedlung Breitenlee besaßen, die durch eine Umwidmung erheblich an Wert gewonnen hatten. Im Zentrum steht Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ), der angeblich eine Parzelle erworben hat, bevor eine Umwidmung in vollwertigen Baugrund vorgenommen wurde, was den Wert seines Grundstücks verdoppelt haben soll.
Vor kurzem hat der Stadtrechnungshof nun seinen Prüfbericht vorgestellt, der den Zeitraum von 2011 bis September 2023 umfasst, mit einem Fokus auf Flächenwidmungen von 2019 bis 2023. Die Ergebnisse der Prüfung waren für viele überraschend: Der Bericht stellte fest, dass es „keine unrechtmäßigen Auffälligkeiten“ bei der widmung des Kleingartenvereins Breitenlee gab. Zudem wurde in den Unterlagen des Stadtrechnungshofs keine Involvierung von SPÖ-Stellen gefunden, was bedeutet, dass die Funktionäre der Partei nicht ordnungsgemäß in die Verwaltungsprozesse eingebunden waren, wie im Bericht festgehalten wird.
Fragen zur Umwidmung und Kritik an Dokumentationsmangel
Ein zentrales Fragezeichen bleibt jedoch bei der Umwidmung selbst: Warum wurde sie just im Jahr 2021 beschlossen, genau ein Jahr nachdem Nevrivy sein Grundstück erwarb? Der Stadtrechnungshof erklärt dies damit, dass die Kleingartenanlage Breitenlee im Einflussbereich eines bedeutenden Straßenbauprojekts lag, was zunächst Klärungen zu den Umweltauswirkungen erforderte. Erst nach dieser Klärung konnte ein Widmungsverfahren in Erwägung gezogen werden, so heißt es weiter im Bericht.
Kritik wird jedoch an der unzureichenden Dokumentation von Gesprächen geübt, die in Form von „Jour fixe“ mit Bezirksvorstehern stattfanden. Der Stadtrechnungshof empfielt, dass die Stadtplanung (MA 21) solche Gespräche künftig besser dokumentieren sollte. Diese Aufzeichnungen könnten dazu beitragen, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in zukünftige Entscheidungen zu bringen.
Bemerkenswert ist, dass die Liegenschaften des Kleingartenvereins Breitenlee nie im Besitz der Stadt Wien waren. Daher konnte der StRH Fragen zu den Grundstückstransaktionen nur teilweise behandeln. Auch der Zentralverband der Kleingärtner und Siedler Österreichs sowie die SPÖ Wien hatten keine Prüfungsbefugnis in diesem Zusammenhang. Für weitere Informationen zum Thema wird auf die detaillierte Berichterstattung auf kurier.at verwiesen.