In Wien steht ein 27-jähriger afghanischer Flüchtling, Ebdullah A., ab Montag vor Gericht, nachdem er beschuldigt wird, drei Sexarbeiterinnen brutal ermordet zu haben. Die schockierenden Ereignisse fanden am 23. Februar in einem Bordell in Wien-Brigittenau statt und haben die Öffentlichkeit erschüttert, nicht zuletzt durch die Grausamkeit des Verbrechens.
Laut den Ermittlungen soll Ebdullah A. die drei Frauen, darunter die Betreiberin des Bordells, mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Der Angriff war so heftig, dass die Opfer erst zwei Tage nach der Tat identifiziert werden konnten. Ein weiteres Opfer erlitt Verletzungen, überlebte die Attacke jedoch, indem sie sich in einem Zimmer versteckte. Der Fall wird von den Behörden als besonders schwerwiegend eingestuft, und die Umstände der Tat werfen viele Fragen auf.
Tathergang und psychische Verfassung
Die psychische Verfassung des Angeklagten trägt zur Komplexität des Falls bei. Gerichtsgutachter diagnostizierten bei Ebdullah A. paranoide Schizophrenie, was seine Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Verbrechens in Frage stellt. Nach seiner Festnahme sorgte A. mit seinen Aussagen für Aufsehen, indem er seine Opfer als „Hexen“ und Verbündete von Satan bezeichnete. Sichtlich beeinflusst von seiner psychischen Erkrankung, sah er sich selbst als „Sittenwächter“, dessen Aufgabe es sei, im Namen seines Glaubens zu handeln. „Eine innere Stimme befahl mir loszugehen und Rache zu nehmen“, sagte er über seine Beweggründe.
In den vergangenen Monaten hat Ebdullah A. jedoch eine Veränderung durchgemacht. Mittlerweile zeigt er Reue und behauptet, einen „Wink Gottes“ falsch interpretiert zu haben. Er berichtet von einem Vorfall in einer Moschee, bei dem er geglaubt hatte, dass Allah ihn absichtlich gefangen halte, um ihn von der Tat abzuhalten. Dennoch entschied er sich, ein Fenster zu öffnen und zu fliehen, was letztlich zur tat führte.
Aktueller Stand und Verteidigung
Der Verteidiger von Ebdullah A., Philipp Springer, äußerte, dass sich der psychische Zustand seines Mandanten durch medikamentöse Behandlung verbessert habe. Der Beschuldigte gilt nun als weniger gefährlich und nimmt an verschiedenen Aktivitäten mit anderen Insassen teil. Dennoch bleibt die Situation für die Hinterbliebenen der Opfer angespannt, während sie auf die rechtlichen Entscheidungen warten. So schützt die Unschuldsvermutung Ebdullah A. bis zur Verkündung des Urteils. Die Öffentlichkeit verfolgt den Prozess mit Spannung, da er nicht nur Fragen zur psychischen Gesundheit, sondern auch zur Verantwortung und Konsequenzen solch brutaler Taten aufwirft.
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