Hebamme wegen tödlicher Hausgeburt angeklagt – Was passiert jetzt?
Wien, Österreich - Eine dramatische Schwangerschafts- und Geburtsgeschichte zieht juristische Konsequenzen nach sich: Eine Hebamme steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem ein Neugeborenes bei einer Hausgeburt verstarb. Im Strafantrag wird der Frau vorgeworfen, sich nicht an die Bestimmungen des Hebammengesetzes gehalten zu haben, als sie die Geburt unter missgeschickten Bedingungen durchführte. Die Behauptung lautet, sie hätte von dieser Hausgeburt absehen sollen, da bereits im Vorfeld Risiken für den Geburtsvorgang ausgeschlossen wurden, wie Kleine Zeitung berichtete.
Schlimmstenfalls unterschätzte die Hebamme die Gefahren, die während der Geburt auftraten, und alarmierte erst zu spät den Notarzt. Laut Anklagebehörde sei die Entscheidung für einen Krankenhaustransport „weder zeit- noch sachgerecht“ getroffen worden. Tragischerweise starb das entbundene Kind aufgrund eines Sauerstoffmangels während der Geburt. Bei einer Verurteilung könnte der Hebamme eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren drohen, so das klare Urteil der Staatsanwaltschaft. Diese Vorfälle werfen nun einen Schatten auf die Praktiken im Bereich der Hebammen und die Sicherheit von Hausgeburten, wie auch ORF Wien anmerkt.
Details | |
---|---|
Vorfall | Körperverletzung |
Ursache | Komplikationen bei Hausgeburt, Fehlentscheidung bezüglich Krankenhaustransport |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |