FPÖ-Kritik: Hackers Mindestsicherung eine politische Täuschung!

Die FPÖ kritisiert SPÖ-Stadtrat Hackers Mindestsicherungsmaßnahmen als Täuschung, fordert Reformen für subsidiär Schutzberechtigte in Wien.
Die FPÖ kritisiert SPÖ-Stadtrat Hackers Mindestsicherungsmaßnahmen als Täuschung, fordert Reformen für subsidiär Schutzberechtigte in Wien. (Symbolbild/DNAT)

FPÖ-Kritik: Hackers Mindestsicherung eine politische Täuschung!

Wien, Österreich - Die Debatte um die Mindestsicherung in Wien hat an Fahrt gewonnen. Am 15. Juni 2025 äußerte sich der Sozialsprecher der Wiener FPÖ, LAbg. Wolfgang Seidl, kritisch zu den geplanten Änderungen von SPÖ-Stadtrat Peter Hacker. Seidl bezeichnete Hackers Vorschlag als politische Täuschung, die keine echten Reformen bringe. Er argumentierte, dass die Maßnahmen lediglich einen bereits beschlossenen Vorgang auf Bundesebene umsetzen, ohne die spezifischen Probleme in Wien anzugehen.

Ein zentrales Anliegen der FPÖ ist das hohe Volumen an Mindestsicherungen, das jährlich rund 700 Millionen Euro an Nicht-Österreicher fließen lässt. Seidl betont, dass Wien der größte Sozialmagnet für Asyl-Zuwanderer in Österreich sei. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten betrachtet: Von insgesamt 11.404 in Österreich leben knapp 9.416 in Wien, also 82,6% der Betroffenen. Die FPÖ fordert eine grundlegende Kurskorrektur: Subsidiär Schutzberechtigte sollten lediglich Anspruch auf Grundversorgung und nicht auf die volle Mindestsicherung haben.

Mindestsicherung und Sozialleistungen

Der Anspruch auf Mindestsicherung in Wien ist besonders hoch. Aktuell beziehen knapp 142.000 Menschen in der Stadt diese Leistung, während es ohne Wien insgesamt 77.100 Bezieher in Österreich gibt. Die Diskussion um die soziale Unterstützung wird zudem vor dem Hintergrund der verschiedenen Aufenhaltsrechte für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte geführt. Letztere haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, das jährlich verlängert werden kann. Im Gegensatz dazu haben Asylberechtigte ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Die Mindestsicherung für Asylberechtigte beläuft sich auf 1.155,84 Euro für Alleinstehende, und Lebensgemeinschaften erhalten 70% dieses Betrags. Im Vergleich dazu beträgt die Grundversorgung etwa 400 Euro. Der Verfassungsgerichtshof hat eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedlichen Behandlungen in der sozialhilferechtlichen Praxis betont. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Mindeststandards aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, der jedoch nicht spezifisch beziffert ist.

Kritik und Forderungen

Die Wiener SPÖ, unterstützt durch Stadtrat Peter Hacker, setzt sich für den vollen Anspruch auf Sozialhilfe für subsidiär Schutzberechtigte ein. Im Gegensatz dazu fordert der ÖVP-Chef Karl Mahrer eine Deckelung der Sozialleistungen auf das Niveau der Grundversorgung. Dies geschieht in einem Kontext, der von Kritik an einer Überlastung der Infrastruktur in Wien geprägt ist.

Die niedrige Zahl von tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen, zusammen mit der expliziten Forderung der FPÖ nach einem gestrafften Ansatz, zeigt, dass die Diskussion um die Mindestsicherung in Wien noch lange nicht abgeschlossen ist. Der Druck auf politischer Ebene bleibt hoch, während gleichzeitig die Statistiken relevant bleiben, um die Entwicklungen in diesem Bereich zu überwachen. Laut den Daten der Statistik Austria erfassen die Mindestsicherung und Sozialhilfe Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs für diverse Gruppen, einschließlich nicht krankenversicherter Menschen.

Das Thema bleibt komplex, und es wird spannend sein zu beobachten, wie sich die politischen Parteien weiter positionieren und welche Maßnahmen letztlich in der Praxis umgesetzt werden.

Mehr Informationen finden Sie in den Artikeln von OTS, Kurier und Statistik Austria.

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OrtWien, Österreich
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