Weniger Bürokratie: Neuer Behindertenpass vereinfacht Anträge massiv!
Weniger Bürokratie: Neuer Behindertenpass vereinfacht Anträge massiv!
EU, Europa - Am 8. Juli 2025 treten bedeutende Änderungen in der Beantragung des Behindertenpasses und des Parkausweises für Menschen mit Behinderungen in Kraft. Diese Neuerung, die laut OTS umgesetzt wird, vereinfacht den Antragsprozess erheblich.
Mit der Gesetzesänderung müssen Antragsteller:innen kein eigenes Lichtbild mehr bei der Beantragung beifügen. Stattdessen erfolgt ein automatischer Fotoabruf aus bestehenden Datenbanken wie dem Passregister und dem Führerscheinregister. Etwa 70.000 Menschen sind jährlich von dieser Regelung betroffen, die zu weniger Bürokratie, weniger Rückfragen und schnelleren Bearbeitungszeiten führt. Der Datenschutz wird dabei durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sichergestellt, und das Sozialministeriumservice sorgt für die datenschutzgerechte Bearbeitung dieser Anträge.
Europäische gesetzliche Entwicklungen
Parallel zu diesen nationalen Neuerungen hat der Rat der Europäischen Union zwei wichtige Richtlinien verabschiedet, die das Reisen für Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU erleichtern sollen. Der neue europäische Behindertenausweis und der europäische Parkausweis sind Schritte in Richtung eines gleichberechtigten Zugangs zu Sonderkonditionen in der gesamten EU, wie European Times berichtet.
Diese neuen Ausweise bieten Vorteile wie reduzierte Eintrittspreise, bevorzugten Zugang zu Veranstaltungen sowie reservierte Parkplätze und gelten auch für Nicht-EU-Bürger mit legalem Aufenthalt in der EU. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erhalten die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit zur Anpassung ihrer nationalen Gesetzgebung und drei Jahre für die vollständige Umsetzung.
Anpassungen für Gleichheit und Inklusion
Ein weiteres Ziel dieser Richtlinien ist die Erleichterung der Anerkennung des Behindertenstatus in anderen EU-Ländern, da nationale Ausweise oft nicht anerkannt werden. Laut DBSV ist dies ein notwendiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen zu Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen in anderen Ländern der Union zu verhelfen. Diese Nachteilsausgleiche betreffen insbesondere den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln sowie kulturellen Veranstaltungen.
Die neuen Ausweise werden in physischer und digitaler Form bereitgestellt und müssen kostenfrei von den Mitgliedstaaten ausgestellt werden. Dieser Schritt gilt als Signal für Inklusion und stellt Rechte für Menschen mit Behinderungen in anderen EU-Ländern sicher. Der DBSV sieht die Umsetzung dieser Initiativen als bedeutenden Fortschritt in der strategischen Ausrichtung der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030.
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, wie durch veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und neue Richtlinien der Zugang zu notwendigen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sowohl in nationalen als auch in europäischen Kontexten erheblich verbessert wird.
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Ort | EU, Europa |
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