OGH hebt Urteil gegen Bludenzer Bürgermeister Tschann auf: Erleichterung!
Der OGH hebt das Urteil gegen Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann wegen Amtsmissbrauchs auf. Neue Verhandlung angeordnet.

OGH hebt Urteil gegen Bludenzer Bürgermeister Tschann auf: Erleichterung!
Der Bürgermeister von Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), kann aufatmen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das gegen ihn ergangene Urteil wegen Amtsmissbrauchs aufgehoben. Damit bleibt er im Amt, nachdem er bei den Bürgermeisterwahlen im März 2025 bereits im ersten Wahlgang bestätigt wurde. Das Verfahren wird an das Landesgericht Feldkirch zurückverwiesen, wo die Angelegenheit nun erneut geprüft werden soll.
Das Urteil, das Tschann im Dezember 2024 für schuldig befunden hatte, lautete auf elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro. Tschann war vorgeworfen worden, 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt zu haben, obwohl nicht alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Er selbst gab an, den entsprechenden Bescheid aufgrund seiner hohen Arbeitsbelastung nicht gelesen zu haben.
OGH hebt Urteil auf
Nach Auffassung des OGH waren die Vorwürfe nicht ausreichend begründet. Tschann wurde außerdem von einem weiteren Vorwurf der fälschlichen Beurkundung freigesprochen. In der für das Verfahren maßgeblichen Entscheidung stellte der OGH fest, dass es „keine Anhaltspunkte für einen Ermessensexzess“ gebe. Diese Feststellung führte dazu, dass der Schuldspruch aufgehoben und eine neue Hauptverhandlung zur Überprüfung der „subjektiven Tatseite“ gefordert wurde. Zudem kritisierte der OGH die unzureichende Begründung des Erstgerichts.
Die Generalprokuratur hatte bereits im September empfohlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Bürgermeisters stattzugeben. Tschann äußerte sich nach der Urteilsaufhebung „sehr erleichtert“ und betonte, dass er stets „mit bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet habe.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Amtsmissbrauchs
Amtsmissbrauch ist ein ernstzunehmendes Delikt, das im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 302 StGB) geregelt ist. Politiker und Amtsträger, wie etwa Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder, gelten in diesem Zusammenhang als Beamte und unterliegen strengen rechtlichen Auflagen. Die Strafe für Amtsmissbrauch reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, bei besonderer Schwere kann sie sogar bis zu zehn Jahre betragen.
Die vorliegenden Vorwürfe gegen Tschann fallen in den Bereich der Hoheitsverwaltung, was die Betrachtung des Falles umso relevanter macht. Politische Verantwortung und -haftung sind essentielle Aspekte des Gemeindewesens, da eine Verantwortung für Handlungen der Organe und Mitarbeiter einer Gemeinde besteht, insbesondere wenn diese unter dem Verdacht stehen, in strafrechtlicher Hinsicht über das Ziel hinausgeschossen zu sein.
Mit der Aufhebung des Urteils rückt Tschann wieder in den Fokus, während die Diskussion um Machtmissbrauch und die Grenzen von Entscheidungen im politischen Raum weitergeht. Experten warnen davor, dass Politiker und Amtsträger sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen, und betonen die Wichtigkeit, haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden, um die Integrität öffentlicher Ämter zu wahren.
Der Fall Tschann hat somit nicht nur Auswirkungen auf den Politiker selbst, sondern wirft auch allgemeine Fragen zum Umgang mit Macht und Verantwortung in der Kommunalpolitik auf. Die fortgesetzte Überprüfung der Vorwürfe gegen ihn wird zeigen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis angewandt werden.