Am Friedhof Mariahilf-Vorkloster in Bregenz steht die Räumung eines der ältesten Gräber bevor, das seit 1937 Teil der historischen Friedhofshistorie ist. Marlene Butt von der Verwaltung hat in einem Interview erläutert, warum dieses Schritt notwendig ist und was mit dem Grab geschehen wird.
Das besagte Grab an der Friedhofsmauer wirkt zwar nicht verwildert oder vergessen, doch ein gelbes Schild weist darauf hin, dass Nachkommen der Verstorbenen gesucht werden. Obgleich das Grab eine lange Familiengeschichte umfasst und mehrere Generationen beherbergt, bleibt der Aufruf ohne Antwort. Seit seiner Errichtung wurde keine Verbindung zu den nachfolgenden Familienmitgliedern hergestellt.
Ursache der Räumung
Die Friedhofsverwaltung hat umfassende Nachforschungen angestellt, die jedoch keine Nachkommen ans Licht brachten. Weder im Stadtarchiv noch im Meldearchiv konnten Informationen zu den Familien gefunden werden. Dies stellt ein häufigeres Problem am Friedhof Mariahilf-Vorkloster dar, wie Butt erklärt.
Aber was genau steckt hinter der Entscheidung, das Grab zu räumen? Dies ist durch das Grabnutzungsrecht geregelt. Dieses Recht legt fest, dass Gräber nach einer festgelegten Zeit geräumt werden, wenn sich keine Angehörigen melden. Das Grab, das seit 86 Jahren besteht, erfüllt diese Voraussetzungen und steht daher unter dem Druck der Gesetzmäßigkeiten.
Was wird mit dem Grab geschehen?
Die Friedhofsverwaltung plant, das Grab nach erfolgter Räumung wieder für neue Bestattungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Standardverfahren, das auch die Fortdauer und den respektvollen Umgang mit dem Friedhof ermöglicht. Butt versichert, dass alle Prozesse transparent und respektvoll ablaufen werden, um den Verstorbenen und ihren Familien die gebotene Ehre zu erweisen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.vol.at.
Ein angemessener Umgang mit den Hinterlassenschaften der Verstorbenen liegt der Friedhofsverwaltung am Herzen, weshalb stets versucht wird, einen Kontakt zu den Nachkommen herzustellen. Doch in diesem Fall bleibt der Aufruf ungehört und das Grab muss den geltenden Nutzungsbedingungen weichen.
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