Sonderaktion in Tirol: Polizei entdeckt 135 Verstöße bei Lkw-Kontrolle!
Ein 24-stündiger Sondereinsatz in Tirol überprüfte 113 Schwerfahrzeuge auf Sicherheitsverstöße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Sonderaktion in Tirol: Polizei entdeckt 135 Verstöße bei Lkw-Kontrolle!
In Tirol wurde am 23. Oktober 2025 ein 24-stündiger Sondereinsatz zur Verbesserung der Sicherheit im Schwerverkehr durchgeführt. Der Einsatz begann um 6 Uhr und endete am folgenden Tag ebenfalls um 6 Uhr. Beteiligte Institutionen waren die Polizei, ASFINAG und regionale Kontrollorgane, die darauf abzielten, die Einhaltung von Vorschriften im Straßenverkehr zu überprüfen. Der Einsatz fand auf der B178, auch bekannt als Loferer Straße, statt und unterstützte die Kontrolle durch Techniker des ASFINAG Prüfzuges.
Während des Sondereinsatzes wurden insgesamt 113 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Dabei traten mehrere Verstöße zutage, die die Aufsichtsbehörden in Alarmbereitschaft versetzten. So wurden 135 Übertretungen hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, was auf eine Missachtung der Sozialvorschriften hindeutet. Auch technische Mängel wurden in 35 Fällen festgestellt, darunter Probleme mit Bereifung, Radlagern, Bremswirkung und Beleuchtung.
Festgestellte Verstöße und Maßnahmen
Zudem gab es 7 Übertretungen im Zusammenhang mit Gefahrgutbestimmungen und 9 Verstöße gegen das sektorale Fahrverbot. Diese Ergebnisse führten zu sofortigen Maßnahmen. Fünf Fahrzeuglenker wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt, während einem weiteren Lenker ein Kennzeichen abgenommen wurde. Zwei Fahrer werden aufgrund des Verdachts auf Manipulation der Lenk- und Ruhezeiten angezeigt.
Alkoholvortests wurden bei allen Fahrern durchgeführt, wobei ein Lenker wegen Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze ebenfalls angezeigt wurde. Bedeutend ist, dass fünf Fahrzeuge erst nach der Behebung der festgestellten Mängel wieder verwendet werden durften. Insgesamt zeigte der Einsatz, dass die Einhaltung der geforderten Vorschriften von zentraler Bedeutung ist.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Wie der ADAC berichtet, müssen gewerbliche Fahrer strenge Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden und kann an zwei Tagen pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Dabei müssen Fahrer ihre Fahrerkarten nutzen, um die Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Die wöchentliche maximale Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt, die Doppelwochen-Lenkzeit darf 90 Stunden nicht überschreiten.
Die gesetzlichen Regelungen schreiben zudem vor, dass die Ruhezeit von 11 Stunden nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Verstöße gegen diese Vorschriften können für Fahrer und Unternehmer kostenintensive Konsequenzen nach sich ziehen, mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro für gravierende Verstöße. Diese strengen Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem im Schwerverkehr, zu erhöhen.
Der erfolgreiche 24-stündige Sondereinsatz in Tirol verdeutlicht die Notwendigkeit konsequenter Kontrollen und die Durchsetzung der geltenden Vorschriften, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten sind auf der ADAC Webseite zu finden.
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