
In Innsbruck wird ein neues Gesetz, das das Tiroler Veranstaltungsgesetz von 2003 ändern soll, voraussichtlich im März beschlossen werden. Der Entwurf sieht vor, dass Straßenmusiker ihre Auftritte künftig im Voraus anmelden müssen, um eine rechtliche Grundlage für die Regulierung von Lärmbelästigungen zu schaffen. Bisher gab es keine Möglichkeit, gegen Musiker vorzugehen, die sich nicht an bestehende Regeln bezüglich Standorte und Spielzeiten hielten. Der aktuelle Gesetzentwurf wird bis zum 10. Januar begutachtet, wie MeinBezirk berichtet.
Regelung für Straßenmusik
Die neue Regelung soll die vielzähligen Beschwerden der Anwohner, die jedes Jahr bei der Stadt eingehen, adressieren. Ab jetzt wird das Musizieren auf den festgelegten Plätzen und zu bestimmten Zeiten nicht nur geregelt sein, sondern auch die Anzahl der Anmeldungen begrenzt. Pro Tag dürfen maximal sieben Auftritte stattfinden, und die Musiker müssen ihre Identität zur Überprüfung durch die Aufsichtsorgane nachweisen. Die erlaubten Instrumente umfassen Saiteninstrumente, Holzblasinstrumente und Rasseln, während akustische Verstärker und Schlaginstrumente verboten sind, wie Innsbruck.gv.at hervorhebt.
Für die Anmeldung stehen verschiedene Plätze zur Verfügung, darunter die Maria-Theresien-Straße, Altstadtbereiche und der Waltherpark. Eine einstündige Standortwechselpflicht nach jedem Auftritt soll Störungen durch Lärm reduzieren und ermöglicht eine geregelte Durchführung von Straßenmusik in der Stadt. Das Ziel dieser Änderungen ist es, einen Ausgleich zwischen der kreativen Entfaltung der Musiker und dem Ruhebedürfnis der Anwohner herzustellen.
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