
Am Innsbrucker Flughafen entdeckten Security-Mitarbeiter ein jagdliches Missgeschick des Landeshauptmannstellvertreters Georg Dornauer, als sie eine Jagdwaffe mit installiertem Magazin in seinem Auto fanden. Dieser Vorfall, der sich im Jahr 2019 ereignete, führte zu einem unbefristeten Waffenverbot, das von der Bezirkshauptmannschaft erlassen und später vom Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Der Politiker hatte die Waffe in seinem Fahrzeug zurückgelassen, um zu einem Termin zu fliegen. Während er ursprünglich ins Jagdrevier wollte, änderte sich sein Plan wetterbedingt, und er sei stattdessen ins Büro gegangen. Am Abend besuchte er dann eine Hubertusfeier in Sellrain. Die Richterin, die den Fall bearbeitete, stellte in diesem Zusammenhang grobe Fahrlässigkeit fest und bestätigte das Verbot. In einer damaligen Stellungnahme entschuldigte sich Dornauer und erklärte, dass die Art und Weise, wie er seine Waffe verwahrte, nicht seiner jahrelangen Jagdpraxis entspreche.
Waffenverbot und seine Folgen
Folgen des Vorfalls waren der Verlust seiner Tiroler Jagdkarte und der Einzug der Waffe. Nach dem Ablauf einer fünfjährigen Frist des Verbots plant Dornauer nun, einen Antrag auf Aufhebung des Bescheids einzureichen. Laut eines Online-Artikels des „Kurier“ hofft er, bald wieder seinem „bescheidenen Hobby“ nachgehen zu können. Er betonte jedoch, dass er nicht wieder in seine Rolle als Jagdleiter zurückkehren wolle, da ihm die Zeit dafür fehle und er sich nicht vordrängen möchte.
Dornauer beschreibt den Vorfall als „unendliches Missgeschick“, das ihm leid tut. Allerdings zeigt er sich zuversichtlich, dass das Waffenverbot bald der Vergangenheit angehört und er sein Hobby wieder ausüben kann. Der Fall wirft Fragen über Verantwortung und Sorgfalt auf, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit jagdlichem Eigentum und den rechtlichen Konsequenzen bei unsachgemäßer Verwahrung.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und weiterer Informationen ist ein Bericht auf tirol.orf.at empfehlenswert.
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