Teilpension ab 2026: So profitieren ältere Arbeitnehmer jetzt!

Teilpension ab 2026: So profitieren ältere Arbeitnehmer jetzt!

Österreich - Mit dem neuen Teilpensionsgesetz wird ab dem 1. Januar 2026 eine bedeutende Reform im österreichischen Pensionssystem wirksam. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, älteren Arbeitnehmern eine flexiblere Übergangslösung in den Ruhestand zu bieten. Dies betrifft vor allem Beschäftigte, die nicht mehr in der Lage sind, eine Vollzeitstelle zu halten.

Ab 2026 können Arbeitnehmer, die bereits einen Anspruch auf eine Pensionsart wie Alterspension, Korridorpension oder Schwerarbeitspension haben, eine Teilpension beziehen. Damit wird es möglich, die Arbeitszeit um mindestens 25 % zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu erhalten, ohne das Berufsleben vollständig zu verlassen. Wie Vol.at berichtet, wird das Einkommen aus einem anteiligen Gehalt und der Teilpension gebildet. Diese neue Regelung schließt eine Lücke im bestehenden Pensionssystem und unterstützt so nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen, indem erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb bleiben.

Details zur Teilpension

Die Teilpension selbst ist ein flexibles Modell, das verschiedene Varianten anbietet. Je nach Reduktion der Arbeitszeit können folgende Ansprüche geltend gemacht werden, die auch Abschläge beinhalten können:

  • 25 % Arbeitszeitreduktion: 25 % der Pension
  • 41-60 % Arbeitszeitreduktion: 50 % der Pension
  • Ab 61 % Arbeitszeitreduktion: 75 % der Pension

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein 63-jähriger Maschinenführer kann seine Arbeitszeit auf 50 % reduzieren und erhält eine Teilpension von ungefähr 1.347 Euro brutto. Die Höhe der Pensionsansprüche beträgt in diesem Fall insgesamt rund 3.000 Euro. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Pensionskontos, wobei Abschläge für Frühpension von 5,1 % pro Jahr anfallen. ÖGB hebt hervor, dass trotz der Teilpension der Restanspruch auf die Pension erhalten bleibt und erst bei endgültigem Pensionsantritt zur Auszahlung kommt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Teilpension freiwillig ist. Arbeitnehmer können sich bei ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit zur Reduzierung der Arbeitszeit informieren und den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen. Dabei bleibt der Anspruch auf weitere Pensionsleistungen bestehen, was für viele Arbeitnehmer eine entscheidende Erleichterung darstellt.

Politische Hintergründe

Die Einführung der Teilpension geht auf eine Novelle zurück, die die österreichische Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat. Laut Parlament.gv.at wurden mehrere gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst, darunter das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Pensionsgesetz. Ziel dieser Änderungen ist es, den Nachhaltigkeitsmechanismus im Pensionssystem zu verankern und die Altersteilzeit zu reformieren.

Die finanziellen Erwartungen, die mit der Teilpension verbunden sind, zeigen ein Einsparpotenzial von 197,9 Millionen Euro für 2026 und höhere Einsparungen in den Folgejahren. Solche Maßnahmen könnten das gesamte Pensionssystem erheblich entlasten. Arbeitsnehmer, die in Teilpension gehen, bleiben statistisch als beschäftigt gelistet, was den Arbeitsmarkt in seiner Gesamtheit stabilisieren könnte.

Die gesetzlich verankerte Teilpension stellt somit einen bedeutenden Schritt in der Pensionsreform dar und bietet älteren Arbeitnehmern eine konkrete Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand flexibler und sicherer zu gestalten.

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OrtÖsterreich
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