Streit um Dreierspitze: Kanzler Stocker verteidigt Justizreform!

Streit um Dreierspitze: Kanzler Stocker verteidigt Justizreform!

Vienna, Österreich - Der Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat die Pläne für die Einführung einer Dreierspitze in der Bundesstaatsanwaltschaft verteidigt. In einer aktuellen Stellungnahme bezeichnete er dieses Modell als „eine Variante, mit der ich leben kann“. Gleichzeitig bat Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) um Geduld, da die genauen Ausgestaltungen noch diskutiert werden müssen. Laut dem geplanten Entwurf soll ein „grundsätzlich gleichberechtigtes Dreiergremium“ an der Spitze der Staatsanwaltschaften installiert werden. Die Funktionsperiode des Gremiums beträgt neun Jahre, und der Vorsitz soll alle drei Jahre wechseln. Die Besetzung erfolgt durch erfahrene Staatsanwältinnen, Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter mit mindestens zehn Jahren Erfahrung im Strafrecht.

Während die Regierung an dem neuen Konzept festhält, äußert der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, erhebliche Bedenken. Er kritisiert die „vorschnelle Festlegung“ auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium und bezeichnet die Lösung als „nahezu singulär“ im internationalen Vergleich. Kodek stellt in Frage, ob die Schaffung eines teuren Strukturen, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Budgetnöte, wirklich notwendig ist. „Es ist bedauerlich, dass man sich für einen Dreiersenat entscheidet“, betont Kodek, der zudem auf die Gefahr einer weiteren politischen Einflussnahme hinweist.

Kritik aus verschiedenen Parteien

Stocker und Babler wiesen das Budgetargument von Kodek zurück. Der Bundeskanzler betonte, dass die Entscheidung politischer Natur und nicht wirtschaftlich motiviert sei. Auch die Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) äußerte Bedenken, indem sie klarstellte, dass sie das Budgetargument nicht nachvollziehen kann. Sie hebt den Wert der Entkoppelung der Weisungsspitze von der Politik hervor. Babler hingegen wertete Kodeks Meinung als eine von vielen, was die Diskussion um die Reform weiter entfacht.

Zusätzlich zur Kritik Kodeks hat auch Margit Wachberger, die Leiterin der Generalprokuratur, Bedenken geäußert. Sie fordert eine Trennung der Leitung der Behörde vom Dreiersenat und sieht positive Aspekte in der Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien staatsanwaltschaftlichen Spitze sowie die Einbeziehung erfahrener Expertinnen und Experten.

Meilenstein oder problematische Reform?

Die Ausgestaltung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft wird von vielen Justizexperten als möglicher Meilenstein betrachtet. Sie betonen jedoch, dass die praktische Implementierung entscheidend sein wird. Die Vereinigung der Staatsanwälte ist skeptisch gegenüber einer geplanten ständigen Kontrolle durch das Parlament, die im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist. Staatsanwälte-Präsidentin Elena Haslinger kritisiert die Transparenz beim Abstimmungsverhalten und argumentiert, dass dies die Idee eines Kollegialorgans unterlaufe.

Die Bedenken hinsichtlich überbordender Berichtspflichten und politischer Einflussnahme bleiben ebenfalls ein zentrales Thema. Die bisherige Weisungskette, die beim Justizminister oder der Justizministerin endet, hat sowohl national als auch international massive Kritik ausgelöst. Die EU-Kommission hat bereits mehrfach auf diese Problematik im Rechtsstaatlichkeitsbericht hingewiesen.

Insgesamt bleibt die Diskussion um die Reform der Bundesstaatsanwaltschaft spannend, da sowohl politische als auch fachliche Stimmen in den kommenden Wochen und Monaten gehört werden müssen. Die nächste Entscheidung des Ministerrats über die Errichtung der Bundesstaatsanwaltschaft steht allerdings bereits am Mittwoch an, was möglicherweise einen weiteren Wendepunkt in diesem kontroversen Thema darstellt.

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OrtVienna, Österreich
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