Steiermark

Opfer von Gewalt in Betreuungseinrichtungen erhalten Entschädigung in der Steiermark – Neue Zahlungen für 18 weitere Fälle beschlossen

Opfer von Gewalt und Missbrauch in Betreuungseinrichtungen erhalten in der Steiermark seit 2017 eine unbefristete Entschädigung. Auf Vorschlag eines unabhängigen Gutachters werden bis zu maximal 25.000 Euro an Entschädigungszahlungen geleistet bzw. die Kosten einer Therapie übernommen. Heute hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus beschlossen, dass für 18 weitere Fälle diese Zahlungen geleistet werden. Insgesamt wurden bisher im Jahr 2021 85 Betroffene mit 1,16 Millionen Euro entschädigt.

Landesrätin Doris Kampus betont, dass das Land Steiermark sowohl inhaltlich als auch finanziell Verantwortung für vergangene Vorfälle übernimmt, die jedoch die Betroffenen oft ein Leben lang belasten. Eine umfassende Aufbereitung der Ereignisse sei für die Betroffenen und die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die Landesregierung unternehme alles Menschenmögliche, um eine Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern. In den aktuellen Fällen werden auf Vorschlag der unabhängigen und weisungsfreien Clearingstelle, die beim Gewaltschutzzentrum eingerichtet ist, Entschädigungen bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro geleistet. In nahezu allen der 18 Fälle werden zudem auch Therapiekosten anerkannt. Den Betroffenen wird außerdem ein Entschuldigungsschreiben übermittelt, das von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Soziallandesrätin Doris Kampus unterzeichnet ist.

Seit Juli 2017 wurden insgesamt 402 Gewaltopfer durch die Landesregierung entschädigt. Dafür wurden bisher 5,9 Millionen Euro aufgewendet. Bereits in den Jahren 2011 und 2012 erhielten 124 Personen finanzielle Entschädigungen. Am 1. Juli 2017 trat dann die aktuelle Neuregelung unbefristet in Kraft. Seitdem gab es Kontakte der Clearingstelle mit über 500 Opfern in Heimen und von Pflegeeltern. Marina Sorgo, Leiterin des Gewaltschutzzentrums, erklärt, dass nach Anerkennung des erlittenen Unrechts durch das Land für einige der Betroffenen ein neues Kapitel in ihrem Leben beginne und sie ihren schweren Rucksack etwas leichter tragen könnten.

Das Gewaltschutzzentrum Graz in der Granatengasse 4 ist unter der Telefonnummer 0316/77 41 99 oder per E-Mail office@gewaltschutzzentrum.at erreichbar.

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Für weitere Informationen steht Martin Link unter der Telefonnummer 0664/9475301 zur Verfügung.



Quelle: Land Steiermark

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