Im Bezirk Hermagor wurde erneut ein Risikowolf getötet. Dies geschah am Samstag, als das Tier gemäß der geltenden Kärntner Wolfsverordnung erlegt wurde. Die Behörden erhielten die Meldung über den Abschuss fristgerecht, innerhalb von 24 Stunden nach der Tötung. Das Land Kärnten bestätigte, dass die notwendigen Vorgaben der Wolfsverordnung eingehalten wurden, insbesondere der vorgeschriebene Mindestabstand von zehn Kilometern zu den letzten Vergrämungsmaßnahmen.
Die Wolfsverordnung von Kärnten ist darauf ausgelegt, potenzielle Konflikte zwischen Wölfen und Menschen zu minimieren. Trotz der verordneten Maßnahmen zeigte sich der Risikowolf in der Nähe bewohnter Gebiete, was die Entscheidung zum Abschuss erforderlich machte. Die Jagdausübungsberechtigten in der entsprechenden Region wurden über die erfolgte Tötung informiert, was bedeutete, dass die Möglichkeit der Entnahme für die weiteren Wolfsindividuen in diesem Areal erloschen ist.
Kärntens engagierte Regelungen
Seit der Einführung der Wolfsverordnung sind in Kärnten insgesamt 15 Wölfe erlegt worden. Damit ist Kärnten der führende Bundesland in Österreich, wenn es um Wolfsabschüsse geht. Diese Regelungen werden kontrovers diskutiert, da sie sowohl Befürworter als auch Gegner auf den Plan rufen. Der erste Wolf, der gemäß der Verordnung erlegt wurde, war vor etwa zwei Jahren, und seitdem hat sich die Zahl der Abschüsse kontinuierlich erhöht.
Die Frage nach dem Umgang mit Wölfen bleibt auch weiterhin ein sensibles Thema. Die regionale Jägerschaft und Naturschutzgruppen verfolgen die Entwicklungen genau und stehen in einem ständigen Austausch über die zukünftige Strategie im Umgang mit diesen Wildtieren. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.kleinezeitung.at.