Österreich

Stärkung der Frauenrechte in Österreich laut Expertenbericht

Die Lobeshymne auf Österreichs Fortschritte im Gewaltschutz

In einem neuen Bericht lobt das Expertengremium des Europarats Österreich für seine Bemühungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die den Schutz von Frauen vor Gewalt zum Ziel hat. Besonders positiv hebt das Gremium die Anpassung der Gesetzgebung an die Konventionsanforderungen hervor. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen häufige Formen der Gewalt, wie beispielsweise frauenfeindliche Kommentare und Belästigungen im Internet.

Eine kritische Anmerkung des Berichts betrifft jedoch die mangelnde Information von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen über Schutzmaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt. Hier sieht das Expertengremium einen Handlungsbedarf und fordert eine bessere Sicherstellung der Sicherheit nicht gewalttätiger Elternteile und ihrer Kinder in familienrechtlichen Verfahren.

Ein weiterer Aspekt des Berichts bezieht sich auf die Ausbildung von Familienrichtern und Gerichtssachverständigen im Umgang mit häuslicher Gewalt und den damit verbundenen Auswirkungen auf Kinder. Es wird angemahnt, die Sicherheit von Gewaltopfern und ihren Kindern in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten bezüglich geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern.

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Darüber hinaus beklagt der Bericht die anhaltend hohe Zahl von getöteten Frauen in Österreich und weist auf den problematischen Zugang zu gewalttätiger Online-Pornografie hin, der eine Ursache für sexuelle Gewalt sein kann. Als Gegenmaßnahme empfiehlt das Gremium gezielte Aufklärungsmaßnahmen für Eltern und Kinder sowie verstärkte Präventionsprogramme.

Der Bericht endet mit Forderungen nach weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie einer langfristigen Finanzierung von NGOs, die gewaltbetroffene Frauen unterstützen. Zudem wird betont, dass Vorurteile, Stereotypen und patriarchale Einstellungen in der Gesellschaft überwunden werden müssen, um Gewaltpräventionsprogramme effektiv umzusetzen.

Die Türkei hat die Istanbul-Konvention im Jahr 2011 unterzeichnet. Ziel ist es, auf europäischer Ebene einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu schaffen. Durch die Ratifizierung der Konvention im Jahr 2013 und deren Inkrafttreten im Jahr 2014 hat Österreich sein Engagement für den Schutz von Frauenrechten unter Beweis gestellt.

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Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Anerkennung der getätigten Maßnahmen im internationalen Kontext. Sie betonte die gesteigerte Finanzierung des Frauenbudgets für den Gewaltschutz. Mit der Ausfinanzierung von Gewaltschutzzentren und der Erhöhung der Fördermittel für Frauen- und Mädchenberatungsstellen hat Österreich wichtige Schritte unternommen, um Gewaltopfern zu helfen und ihre Rechte zu stärken.

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