Schumann startet Offensive für Rechte freier Dienstnehmer in Österreich!

Schumann startet Offensive für Rechte freier Dienstnehmer in Österreich!

Österreich - Arbeitsministerin Korinna Schumann hat in einem Interview mit oe24 angekündigt, dass freie Dienstnehmer in Österreich mehr Rechte erhalten sollen durch die Einführung von Kollektivverträgen. Diese Maßnahme ist besonders relevant angesichts der besorgniserregenden Situation bei Lieferando, wo kürzlich tausend Mitarbeiter gekündigt und anschließend als freie Dienstnehmer wieder eingestellt wurden.

Schumann betonte, dass es nicht akzeptabel sei, dass freie Dienstnehmer der Ausbeutung ausgesetzt werden. Die Politik müsse dringend auf die Veränderungen im Arbeitsmarkt reagieren. Derzeit laufen die finalen Verhandlungen, um freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einzubeziehen, die Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen formal regeln werden.

Rechtsstatus der freien Dienstnehmer

Wie das AMS erklärt, stehen freie Dienstnehmer nicht in einem regulären Dienstverhältnis, sondern in einem Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass sie verpflichtet sind, Dienste über bestimmte oder unbestimmte Zeit zu erbringen, jedoch dabei in ihrer persönlichen Abhängigkeit vom Dienstgeber eingeschränkt sind.

Ein wesentliches Merkmal eines freien Dienstvertrags ist die fehlende Weisungsgebundenheit: Freie Dienstnehmer können ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst festlegen und sind nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens integriert. Dadurch sind sie in der Lage, Aufträge abzulehnen und sind nicht der Kontrolle des Dienstgebers unterworfen.

Kollektivverträge für bessere Arbeitsbedingungen

Kollektivverträge, die zwischen Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abgeschlossen werden, sollen in Zukunft auch für freie Dienstnehmer Mindestlöhne und Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen schaffen. Laut Sozialministerium regeln sie unter anderem die Entgeltregelungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ihre Einführung ist entscheidend, um faire Bedingungen zu schaffen und die Rechte und Schutzmaßnahmen für diese Arbeitnehmergruppe zu stärken.

Zusätzlich plant Schumann, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, während das gesetzliche Antrittsalter von 65 Jahren vorerst bestehen bleibt. Neu eingeführt wird auch eine Teilpension, die es ermöglicht, weiterhin teilweise zu arbeiten, während das Pensionskonto geschlossen wird.

Fokus auf psychische Gesundheit und Frauen am Arbeitsmarkt

Ein weiteres Anliegen von Ministerin Schumann ist die Förderung der psychischen Gesundheit, insbesondere bei jungen Menschen, die nach den Belastungen der Pandemie zunehmend unter Depressionen und Ängsten leiden. Die Fördersumme für die Gesundheitsaktion „Social Prescribing“ wurde auf 4,8 Millionen Euro verzehnfacht, um psychosoziale Probleme zu adressieren. Wichtig sei auch ein leichter Zugang zu Therapieplätzen sowie die Enttabuisierung psychischer Erkrankungen.

Darüber hinaus gibt es in Österreich etwa 80.000 Frauen, die gerne mehr Stunden oder sogar vollzeit arbeiten würden, aber aufgrund fehlender Betreuungsstrukturen daran gehindert werden. Schumann betont die Notwendigkeit, lokale Netzwerke wie Schuldnerberatungen zu aktivieren, um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen. Das Gesprächsklima in der Regierung beschrieb sie als gut.

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