Schuhbeck vor Gericht: Betrug mit Corona-Hilfen aufgedeckt!

Der Prozess gegen Starkoch Schuhbeck wegen Subventionsbetrugs und Insolvenzdelikten beginnt am 24. Juni 2025.

Der Prozess gegen Starkoch Schuhbeck wegen Subventionsbetrugs und Insolvenzdelikten beginnt am 24. Juni 2025.
Der Prozess gegen Starkoch Schuhbeck wegen Subventionsbetrugs und Insolvenzdelikten beginnt am 24. Juni 2025.

Schuhbeck vor Gericht: Betrug mit Corona-Hilfen aufgedeckt!

Am heutigen 24. Juni 2025 beginnt der Prozess gegen den Starkoch Alfons Schuhbeck, der beschuldigt wird, Corona-Hilfen sowie andere Subventionen erschlichen zu haben. Dabei geht es vor allem um den Vorwurf, für seine Unternehmen, zu denen ein Restaurant, eine Kochschule und ein Gewürzladen gehören, nicht gerechtfertigte Subventionen erlangt zu haben, um eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen. Bemerkenswert ist, dass diese Unternehmen bereits vor der Beantragung von Insolvenzen in einer prekären finanziellen Lage waren. Über Jahre hinweg wurden Geschäftskonten von Schuhbeck gepfändet und für neun seiner Unternehmen wurden notwendige Insolvenzanträge entweder nicht oder nicht fristgerecht gestellt, obwohl diese zahlungsunfähig waren. Dies führte zu massiven Schäden für zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger, wie Kleine Zeitung berichtet.

Im Oktober 2022 wurde Schuhbeck bereits zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, da er für schuldig befunden wurde, 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und über 1.000 Mal Geld aus zwei seiner Restaurants entnommen zu haben. Zudem gab er zu, ein Computerprogramm verwendet zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Die Vollstreckung seiner Haftstrafe ist bis Mitte September wegen gesundheitlicher Probleme ausgesetzt. Das neue Verfahren, das heute beginnt, ist unabhängig von der bereits verhängten Strafe. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, und ein Urteil könnte am 14. Juli fallen.

Hintergrund zur Insolvenzlage während der Corona-Pandemie

Im Kontext von Schuhbecks Vorfällen ist es wichtig, die Insolvenzantragspflichten während der Corona-Krise zu berücksichtigen. Diese wurden rückwirkend vom 1. März bis 30. September 2020 ausgesetzt, um Unternehmen, die durch die Pandemie in Schieflage geraten sind, Unterstützung zu bieten. Die Aussetzungen sollten gewährleisten, dass keine Insolvenzen beantragt werden müssen, solange Aussicht auf eine Beseitigung der Insolvenz besteht. Für Überschuldungen wurde die Pflicht bis 31. Januar 2021 ausgesetzt, was vielen Unternehmen helfen sollte, zu überleben, wie anwalt.de erklärt. Diese Maßnahmen berücksichtigten die Tatsache, dass viele Unternehmen während der Krise kaum Einnahmen hatten.

Die Maßnahmen schienen Wirkung zu zeigen: Trotz der schweren Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2020 zurück. Laut Angaben der Bundesbank wurden 2020 nur 15.800 Insolvenzverfahren eingeleitet, was einem Rückgang von fast 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die vorübergehende Aussetzung der Antragspflicht spielte eine entscheidende Rolle in diesem Geschehen. Dennoch bleibt die Frage, ob Insolvenzen in bestimmten Branchen lediglich unterdrückt wurden und ob Unternehmen langfristig von den staatlichen Hilfen profitieren konnten.