Wohnbauförderungsverordnung in Begutachtung
Die Salzburger Landesregierung hat Anfang Oktober ein umfassendes Maßnahmenpaket für leistbares Wohnen in Salzburg vorgestellt. Das Herzstück des Pakets ist das neue Wohnbauförderungsgesetz. Nun geht die Wohnbauförderungsverordnung in die Begutachtung. In ihr sind die Rechtsvorschriften zur Umsetzung des neuen Fördersystems geregelt. Das Ziel der neuen Verordnung ist es, Mietern und Eigentümern eine Vielzahl von Entlastungen zu bieten und ein einfacheres System zu schaffen, das es den Förderwerbern ermöglicht, selbst nachzusehen, wie viel Förderung ihnen zusteht.
Landesrat Martin Zauner betont, dass der Schwerpunkt des neuen Wohnbauförderungsgesetzes auf der Förderung des Mietwohnbaus, der attraktiveren Gestaltung des Mietkaufs und der Unterstützung junger Menschen bei der Schaffung von Eigentum liegt. Die Förderungen sollen für die Salzburgerinnen und Salzburger leicht verständlich und nachvollziehbar sein und die Verwaltung durch die Vereinfachungen entlasten. Im geförderten sozialen Mietwohnbau entfällt das komplizierte Zuschlagspunktesystem, stattdessen gibt es einen festen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, der in der Regel etwa 60 Prozent der Baukosten abdeckt.
Die Wohnbauförderungsverordnung bringt auch eine Reihe von Neuerungen mit sich, darunter ein einfacheres Fördersystem für gemeinnützige Mietwohnbauten, eine Stärkung des Eigentums mit direkten Zuschüssen und Unterstützung bei der Kreditrückzahlung, ein verbessertes Modell für den Mietkauf, vereinfachte Wohnungswechsel bei geförderten Mietwohnungen und Gleichstellung der Lebenspartner bei der Wohnungssuche und im Eigentum.
Besonders erwähnenswert ist auch, dass Drittstaatsangehörige, die eine Wohnbauförderung beantragen möchten, bestimmte Kriterien erfüllen müssen, darunter ein dauerhafter Wohnsitz in Österreich, eine bestimmte Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsjahren und der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf A2-Niveau.
Das neue Fördersystem soll den Umstieg von Miete zu Eigentum erleichtern und besonders attraktiv gestalten. Für den Mietkauf-2.0-Modell erhalten Mieter von gemeinnützigen Wohnungen den gleichen Förderbetrag wie Käufer am freien Markt. Zusätzlich zu den bisherigen Direktzuschüssen wird es eine zusätzliche Unterstützung bei der Kreditrückzahlung geben, falls die Kriterien der KIM-Verordnung knapp nicht erfüllt werden können.
Die neue Wohnbauförderungsverordnung steht nun in der Begutachtung. Das entsprechende Gesetz soll im Dezember im Landtag beraten und beschlossen werden, mit dem Ziel, das neue Fördersystem im Jänner 2025 in Kraft treten zu lassen.
Weitere Informationen zum Thema und zur Wohnbauförderungsverordnung finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.
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