Urfahr-Umgebung

Freispruch für Landwirt nach tödlichem Mähunfall mit Rehkitzen

"Schockurteil in Kammerschlag: Ein FPÖ-Politiker wird freigesprochen, nachdem er sechs Rehkitze mit seiner Mähmaschine verletzt oder getötet haben soll – ein tierischer Skandal!"

Ein Nebenerwerbslandwirt aus der Gemeinde Eidenberg, der im Juni sechs Rehkitze mit einer Mähmaschine verletzt oder sogar getötet haben soll, wurde vor dem Landesgericht Linz freigesprochen. Der 57-jährige Landwirt, der auch in der FPÖ aktiv ist, hatte sich wegen des Verdachts der Tierquälerei und des Eingriffs in fremdes Jagdrecht verantworten müssen. Bei einer möglichen Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Die Verhandlung fand aufgrund des großen Interesses von Besuchern und Medien im Schwurgerichtssaal statt. Laut den Vorwürfen wurde dem Landwirt unterstellt, dass er trotz Warnungen von Jägern, die ihm nahelegten, die Wiese mit Drohnen abzusuchen, das Mähen fortsetzte. Er soll darauf geantwortet haben, dass es ihm egal sei, ob sich Rehe auf der Wiese befinden. Doch während der Verhandlung ruderte der Jäger, der diese Aussage gemacht hatte, zurück und war sich nicht mehr sicher, ob der Landwirt tatsächlich so unbeteiligt war.

Der Verlauf der Verhandlung

Die Wiese, auf der die Rehkitze fand, war zum Zeitpunkt der angeblichen Vorfälle bereits größtenteils abgemäht. Der Landwirt blieb in seiner Verteidigung zurückhaltend und stellte klar: „Ich habe vorher nicht einmal gewusst, was der Begriff Setzwiese bedeutet.“ Dies zeigt, wie unerfahren er in Bezug auf die Bedeutung von Aufzuchtgebieten für Wildtiere war.

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Der Vorwurf der absichtlichen Verstümmelung oder Tötung von Rehkitzen konnte nicht nachgewiesen werden. Der Staatsanwalt hat den Antrag wegen Tierquälerei modifiziert, da es keinen klaren gesetzlichen Rahmen gibt, der den Landwirt dazu verpflichtet, vor dem Mähen nach jungen Rehen zu suchen. Der Verteidiger argumentierte, dass dies auf landesweite Proteste unter Landwirten stoßen würde. Letztendlich führte dies zu einem Freispruch, obwohl die Richterin anmerkte: „Ich spreche sie frei, obwohl sie nicht frei von Schuld sind.“

Für weitere Informationen zu diesem Fall können Interessierte die Berichterstattung auf www.meinbezirk.at nachlesen.

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Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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