
Ein schockierender Fall aus Oberösterreich hat für Aufsehen gesorgt: Der ehemalige Bürgermeister von Scharten, Jürgen Höckner, wurde rechtskräftig verurteilt, seine Amtsleiterin sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben. Die Taten ereigneten sich zwischen 2014 und 2016, während seiner Amtszeit als Bürgermeister. Höckner, ein ehemaliger ÖVP-Politiker, steht nunmehr vor seiner Strafe von sieben Jahren Haft, nachdem der Oberste Gerichtshof alle Berufungen abgewiesen hat. Gemäß den Berichten von exxpress.at hat die betroffene Frau eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde eingereicht und fordert einen Schadenersatz in Höhe von über 73.000 Euro, zuzüglich möglicher künftiger Schäden.
Die Frau leidet seit 2018 aufgrund der Vorfälle an einer depressiven Störung und wurde aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Laut der Urteilsbegründung hat der Bürgermeister, durch seine Taten, seine Fürsorgepflicht gegenüber der Mitarbeiterin in krasser Weise verletzt. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die Gewalttaten in einem schweren Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben des Bürgermeisters standen, und dass die Gemeinde daher haftbar gemacht werden kann. Der Fall hat erhebliche rechtliche Dimensionen und wirft Fragen über die Verantwortlichkeit öffentlicher Amtsträger auf, so berichtet kurier.at.
Gemeinde in der Verantwortung
Das erstinstanzliche Gericht entschied, dass die Gemeinde für die Vergewaltigungen, die nach dem Amtsantritt des Bürgers stattfanden, haftbar ist. Diesen Erkenntnissen widersprach zunächst das Oberlandesgericht Linz, das die Schadensersatzforderung abwies. Das Gericht hatte argumentiert, dass es keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen den Taten und der Ausübung hoheitlicher Aufgaben gehe. Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch fest, dass Höckner durch seine Position als Bürgermeister die Verantwortung für die Einhaltung der Fürsorgepflicht trug und somit auch für die Schadenersatzforderung der Amtsleiterin aufkommen müsse.
Die verwickelte Gemeinde steht nun vor der Herausforderung, die geforderten Zahlungen zu leisten, während die ehemalige Amtsleiterin auf eine positive Klärung ihrer Ansprüche hofft. Zudem bleibt abzuwarten, welche weiteren rechtlichen Schritte der Ex-Bürgermeister einleiten wird, um gegen die Verurteilung vorzugehen.
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