Ein tragischer Vorfall überschattete die Gemeinde Palting im Bezirk Braunau, als während Grabungsarbeiten am 16. Oktober 2023 ein Arbeiter bei einem Erdrutsch ums Leben kam. Der Geschäftsführer eines Baggerunternehmens, 52 Jahre alt, wurde im nachfolgenden Prozess wegen einfacher fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er trotz der schwierigen Arbeitsbedingungen nicht ausreichend für die Sicherheit seiner Mitarbeiter gesorgt hatte.
Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte und seine Crew daran arbeiteten, eine Regenwasserleitung in einen Kanal einzuleiten. Während des Setzens eines sechs Meter langen Kanalrohrs in eine Künette stieg das später verunglückte Opfer in einen unerwarteten Bereich hinab, um die Ketten zu lösen. Just in diesem Moment kam es zu einem Erdrutsch, der ihn verschüttete. Die verzweifelten Rettungsversuche konnten ihn nicht mehr retten; er erlag seinen schweren Verletzungen am 25. Oktober 2023.
Schwierige Bedingungen auf der Baustelle
Zur Verteidigung des Angeklagten trugen dessen 35 Jahre Berufserfahrung sowie die extrem herausfordernden Bedingungen bei. Er führte an, dass mehrere Versorgungsleitungen an der Baustelle sich in problematischen Winkeln kreuzten, was die Arbeiten verkomplizierte. „So eine Situation habe ich in all den Jahren nie erlebt“, bemerkte der Unternehmer, sichtlich betroffen von der Tragödie.
Bei der Verhandlung ging Richter Stefan Kiesl der Frage nach, ob der Erdrutsch durch bessere Sicherheitsvorkehrungen hätte verhindert werden können. Das Gericht stellte fest, dass in der Tat nicht ausreichend Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, um die Künette angemessen abzusichern. Dennoch erachtete das Gericht die Tat nicht als grob fahrlässig. Der Richter sprach dem Angeklagten seine menschlichen Bedenken aus: „Ich habe nicht den Eindruck, dass Ihnen Ihre Mitarbeiter egal sind“, sagte Kiesl. „Sie haben nach dem Vorfall sogar Ihr Leben riskiert, um zu helfen.“ Dies wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass zwischen gutem Willen und dem juristisch erforderlichen Standard ein Unterschied besteht. Bei einer Grabungstiefe von dreieinhalb Metern wären umfassendere Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich gewesen. Die Tatsache, dass Fehler in solch komplexen Arbeitssituationen geschehen können, wurde seitens des Richters anerkannt, jedoch bleibt die Verantwortung des Unternehmens bei der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter unbestritten.
Für weitere Informationen zu diesem erschütternden Vorfall und den anschließenden rechtlichen Schritten, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.meinbezirk.at.