Ein tragischer Vorfall hat sich in den frühen Morgenstunden des 19. Januar ereignet, der die Dynamik einer Familie für immer ändern könnte. Der 22-jährige Sohn ist angeklagt, seinen 59-jährigen Vater während eines Streits erstochen zu haben. Der Staatsanwalt spricht von Mordabsicht, während der Verteidiger eine Notwehrsituation geltend macht.
Die Zusammenarbeit zwischen Vater und Sohn war schon immer angespannt. Laut dem Staatsanwalt war das Verhältnis „nicht das Beste“. Der junge Mann, der bereits im Alter von 14 Jahren mit Drogen begonnen hatte, war in der Vergangenheit wegen gewaltsamer Übergriffe, einschließlich eines Raubüberfalls mit einer Axt, verurteilt worden. Auch nach seiner bedingten Entlassung blieben die Probleme: Drogenmissbrauch, Konflikte mit dem Vater und schließlich Arbeitslosigkeit waren ständige Begleiter.
Ein Kampf in der Familie
Die Tragödie nahm ihren Lauf, als der Angeklagte aufgrund seines Drogenkonsums nicht zur Arbeit erscheinen konnte. Sein Vater, zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert mit 2,5 Promille im Blut, und der Sohn gerieten in einen heftigen Streit. Der Vater soll daraufhin eine Schusswaffe geholt haben, um den Sohn aus dem Haus zu vertreiben. Berichten zufolge gab der Vater zwei Warnschüsse ab, einen davon verfehlte den Kopf der Mutter nur knapp um zehn Zentimeter.
Der 22-Jährige, der sich in einer stressigen und möglicherweise bedrohlichen Situation wähnte, reagierte, wie er später angab, „reflexartig“ und griff zu einem Messer. Ihm wird vorgeworfen, sein Vater mit neun Stichen tödlich verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Verhalten eine klare Mordabsicht und keiner Notwehrsituation, während der Verteidiger das Bild eines „kindlichen“ Mannes zeichnete, der unter seinem Vater gelitten habe.
Die Hintergründe des Geschehens
Der Verteidiger beschreibt die Kindheit des Angeklagten als desolat. Sein Mandant soll nie die Zuneigung eines Vaters erfahren haben, der selbst Alkoholiker war und ihn geschlagen habe. Trotz all dieser Umstände spricht der 22-Jährige nach wie vor kritisch über seinen Vater und zeigt eine gewisse Traurigkeit über die gesamte Situation. Er beschreibt seinen Vater als „unberechenbar“, vor allem in betrunkenem Zustand.
In der Gerichtsverhandlung wurde ebenfalls das psychologische Gutachten von Adelheid Kastner vorgestellt. Die Psychiaterin stellte bei dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und einen „völligen Mangel an Einfühlungsvermögen“ fest, was in einem extrem hohen Risiko für gewalttätige Ausbrüche resultiert. Im Falle eines Schuldspruchs könnte der 22-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder sogar mit lebenslanger Haft rechnen.
Sowohl die emotionalen als auch die juristischen Facetten dieses Falls sind komplex. Das Urteil steht noch aus, und der 22-Jährige hat bis dahin die Unschuldsvermutung. Die Geschehnisse werfen ein Licht auf die tiefen Konflikte, die in Familien verborgen sein können und wie schnell diese in Gewalt umschlagen können. Für detaillierte Informationen über den Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.5min.at.