In einem aufsehenerregenden Fall in Ried wurde am 4. November 2024 ein ehemaliges Mitglied der berüchtigten Vereinigung „Objekt 21“ mit einer zusätzlichen Haftstrafe von sechs Monaten wegen wiederholter Verstöße gegen das Waffengesetz verurteilt. Während der Verhandlung wurde die Anklage wegen Wiederbetätigung fallen gelassen, was für den Angeklagten eine kleine Erleichterung bedeutet.
Der 38-jährige Mann, der bereits im Gefängnis sitzt und eine Haftstrafe bis März 2026 verbüßt, befand sich im Visier der Staatsanwaltschaft, nachdem er angeblich einem Mithäftling eine Maschinenpistole sowie Nazi-Devotionalien angeboten hatte. Dieser Vorfall löste eine Untersuchung aus, in deren Verlauf ein verdeckter Ermittler eingeschaltet wurde. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden belastende Gegenstände sichergestellt, die seine Verhaftung rechtfertigten.
Vorwürfe und Verteidigung
Zusätzlich zu den Waffendelikten wurde dem Angeklagten vorgeworfen, während seiner Haftzeit in Gesprächen mit einem Mitgefangenen die Vergasung von Juden geleugnet zu haben. Er räumte zwar ein, mit dem Mithäftling über verschiedene Themen gesprochen zu haben, wies jedoch alle rechtsextremen Verbindungen von sich. In seiner Verteidigungsstrategie wurde versucht, die Glaubwürdigkeit des belastenden Zeugen zu unterminieren, wobei seine Schwester erklärte, sie habe unter Druck und finanzieller Notlage ein Gewehr übergeben.
Die Beweise wurden während der Verhandlung genau unter die Lupe genommen. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Daten auf dem Handy des belastenden Zeugen unvollständig waren, was die Zuverlässigkeit seiner Aussagen in Frage stellte. Diese Ungereimtheiten führten schließlich dazu, dass die Schwester des Angeklagten freigesprochen wurde und auch der Angeklagte bezüglich des Waffenbesitzes etwas Luft bekam, da das Gericht in seiner Entscheidung eine „Tatprovokation“ durch den Zeugen annahm.
Ausblick auf das Verfahren
Trotz des Freispruchs in Bezug auf einige Anklagepunkte bleibt die rechtliche Situation des Hauptangeklagten angespannt. In zukünftigen Verhandlungen werden Geschworene darüber entscheiden müssen, ob er sich tatsächlich der Wiederbetätigung schuldig gemacht hat und ob er illegal Waffen und Munition besessen hat. Die endgültigen Entscheidungen in diesen Fragen stehen noch aus und versprechen, das öffentliche Interesse weiter zu wecken.
Der Fall bleibt ein heißdiskutiertes Thema, insbesondere in der Region, die mit den Geschichte und den Auswirkungen von Gruppierungen wie „Objekt 21“ zu kämpfen hat. Weitere Entwicklungen werden erwartet, und es bleibt abzuwarten, wie die Justiz in diesem komplexen Fall verfahren wird, insbesondere vor dem Hintergrund der gesammelten Beweise und Zeugenaussagen. Für einen tieferen Einblick in die Thematik, siehe den Bericht auf www.5min.at.