Ein ehemaliges Mitglied der extremen Rechten aus Braunau musste am 27. November 2023 vor dem Landesgericht Ried seine Taten rechtfertigen. Der 28-Jährige, dreifacher Familienvater, bekannte sich schuldig und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Darüber hinaus wurde ihm aufgetragen, vor Schülern über seine Vergangenheit und die damit verbundenen Themen zu sprechen.
Der Angeklagte war wegen 34 Vergehen nach dem österreichischen Verbotsgesetz angeklagt, die sich auf seine Aktivitäten in der rechten Szene beziehen. Obwohl er bereits eine Vorstrafe hatte, galt er aufgrund der Tilgung dieser Vergangenheit als unbescholten. Diese Tatsache wurde jedoch mehrmals in der Verhandlung thematisiert.
Einblick in die Anklagepunkte
Zu den Beweisen gehörte ein belastendes Video, welches den Angeklagten mit emporgehobenem Arm auf dem Nova Rock 2023 zeigt. Zudem gab es zahlreiche Bilder von Adolf Hitler, die er unter anderem über WhatsApp verschwenden und weiterleiten ließ. Diese Bilder waren teils als "Karikaturen" ausgelegt und zeigten Hitler in unterschiedlich gearteten, unpassenden Kontexten.
Sich selbst bereuend, erklärte der Mann während der Verhandlung programmatisch: „Ich verurteile mich selber extrem dafür, dass ich heute wieder da sitze. Eigentlich kann ich von mir behaupten, dass ich heute dort angekommen bin, wo man sein möchte.“ Er äußerte Bedauern über seine früheren Aktivitäten und räumte ein, dass Leichtsinn und Alkohol ein Katalysator für sein Handeln waren. Richter Stefan Kiesl wies darauf hin, dass die Thematik nicht nur Ausländerfeindlichkeit betreffe, sondern unsere gesamte Geschichte widerspiegle, um sicherzustellen, dass die Schrecken des Nationalsozialismus nicht wiederkehren. Der Staatsanwalt unterstrich ebenfalls die problematische Verharmlosung der NS-Zeit durch solche Taten.
Aufarbeitung der Taten
Das Gericht sprach den Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn, die nächsten Monate an der Polytechnischen Schule in Mattighofen lehrend auftreten zu müssen. Hierbei soll er seine Erfahrungen und die Lektionen aus seiner Vergangenheit reflektieren. Richter Kiesl hob hervor, dass es wichtig sei, dass er vor einer Schulklasse auftritt und den Jugendlichen klar macht, welche Gefahren solche Ideologien bergen. In seinen letzten Worten zeigte sich der Angeklagte reumütig und entschuldigte sich für sein Verhalten.
Das Urteil wurde nach einer langen Beratungsphase gefällt. Weder der Verteidiger noch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein, wodurch es rechtskräftig wird. Das Gericht betonte die Bedeutung der Aufarbeitung und die Notwendigkeit, solchen Taten entgegenzutreten, um sicherzustellen, dass die Geschichte nicht vergessen wird. Eine detaillierte Analyse dieser Thematik ist im Bericht auf www.meinbezirk.at nachzulesen.
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