Aktuell sieht sich Österreich einem erhöhten Risiko im Zusammenhang mit der Vogelgrippe gegenüber. In Oberösterreich wurde kürzlich eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe durchgesetzt, die mehr als 50 Tiere halten. Dies betrifft sieben Bezirke: Braunau am Inn, Grieskirchen, Linz-Land, Perg, Ried im Innkreis, Schärding und Wels-Land.
Am 12. November 2024, wurde diese Entscheidung in Anbetracht der momentanen Wetterbedingungen getroffen. Die Temperaturen begünstigen die Lebensfähigkeit des Vogelgrippe-Virus, was die Bekämpfung seiner Ausbreitung erschwert. Gerold Sterrer, der Obmann der Geflügelwirtschaft Oberösterreich, erklärt, dass auch der Zug der Wildvögel nach Süden eine Rolle dabei spielt, das Virus weiter zu verbreiten. „Die Wintermonate sind für die Geflügelpest die gefährlichsten Monate“, betont er und weist auf die Notwendigkeit hin, die Situation sorgfältig zu beobachten.
Betriebsversicherungen werden empfohlen
Um sich vor den finanziellen Folgen eines möglichen Ausbruchs zu schützen, empfiehlt Sterrer den Geflügelbetreibern eine Versicherung. Diese Maßnahme könnte besonders kleineren Betrieben helfen, deren wirtschaftliche Existenz auf der Tierhaltung basiert. „Wenn ein Betrieb 5.000 Tiere hat und einige Monate lang keine Einnahmen generiert, ist das ein erheblicher Einkommensverlust“, sagt er und weist damit auf die gravierenden wirtschaftlichen Risiken der Vogelgrippe hin.
Obwohl die Situation alarmierend ist, betont Sterrer, dass von der Vogelgrippe keine gesundheitliche Gefahr für Menschen ausgeht, weder durch direkten Kontakt mit den Tieren noch durch den Genuss von Geflügelprodukten. „Die Menschen sollten sich keine Sorgen machen“, fügt er hinzu, was beruhigend für die Konsumenten sein dürfte.
Für weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen zur Vogelgrippe und deren Auswirkungen auf die Geflügelwirtschaft in Oberösterreich, kann der Artikel auf ooe.orf.at eingesehen werden.