Linz-Land

Neue Regeln für Schwarzbauten: OÖ schafft legale Lösungen für Wohnraum

Oberösterreich will endlich eine Lösung für die vielen Schwarzbauten schaffen: Mit einem neuen Gesetz soll betroffenen Eigentümern geholfen werden, ohne Generalsanierung!

In Oberösterreich wird derzeit intensiv an einer neuen Regelung gearbeitet, die eine rechtliche Basis für diejenigen Eigentümer schaffen soll, deren Bauten nicht den ursprünglich erteilten Genehmigungen entsprechen. Bei der diesbezüglichen Diskussion im Landtag am Donnerstag führten Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) aus, dass es sich hierbei um eine mögliche teilweise Legalisierung von Schwarzbauten handelt.

Das Hauptaugenmerk liegt auf einem Initiativantrag, der eine Ergänzung des Raumordnungsgesetzes und der Bauordnung vorsieht. Diese Novelle wird nicht als „Generalsamnestie“ angesehen, sondern zielt darauf ab, spezifische Fälle unter Berücksichtigung ihrer Umstände zu prüfen. Der Entwurf sieht vor, dass betroffene Eigentümer durch Gewährung finanzieller Ausgleiche die Möglichkeit haben, bestehende Wohnräume zu sichern und somit ihre Existenzgrundlage zu bewahren.

Hintergründe und Einschränkungen

Die angestrebte Regelung erhebt den Anspruch, dass nur solche Gebäude in die Überprüfung einbezogen werden, die für die Bewohner oder Betreiber unerlässlich sind. So sind beispielsweise durchgängige Grünlandbauten, klassische Schwarzbauten ohne ursprüngliche Genehmigung sowie nicht nach Wohn- oder Gewerbezwecken genutzte Gebäude – wie Gartenhütten oder Swimmingpools – grundsätzlich von dieser Regelung ausgeschlossen. „Wir nehmen jeden Einzelfall genau in den Blick“, erklärt Haimbuchner, um Missverständnisse und pauschale Lösungen zu vermeiden.

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Die Notwendigkeit für diese Regelung ergibt sich aus der Befürchtung, dass Familien oder Unternehmen gezwungen sein könnten, ihre Immobilien aufzugeben, weil diese aktuellen Bestimmungen nicht zu ihren Gunsten ausgelegt sind. Haimbuchner unterstreicht, dass die neuen Vorgaben verhindern sollen, dass Menschen ohne ein Dach über dem Kopf dastehen oder Firmen in Existenznot geraten. Es war entscheidend, in diesem Prozess eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch dem individuellen Bedarf der Betroffenen gerecht wird.

Haimbuchner erinnerte auch an die Einführung des §40a in der oberösterreichischen Bauordnung, die den Bauführern auferlegt, eine Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage des Gebäudes vorzulegen. Damit wurde ein Schritt unternommen, um zukünftigen Konflikten vorzugreifen.

Aktuell steht der Entwurf der Novelle noch zur Diskussion, wobei weitere Details zur Umsetzung und den genauen Kriterien für die nachträgliche Widmungsergänzung erörtert werden müssen. „Wir wollen sicherstellen, dass wir alle notwendigen Fakten und rechtlichen Grundlagen zusammentragen, um eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln, die für alle Betroffenen funktioniert“, so Achleitner.

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Für weitere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen dieser Neuerung ist die Berichterstattung auf www.tips.at empfehlenswert.

Quelle/Referenz
tips.at

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