Gmunden

Nach Angriff in Bad Ischl: Forderungen nach strengeren Hundehaltereisen

In Bad Ischl sorgt ein tragischer Vorfall für Aufregung: Ein Schäferhund-Mischling tötet einen Chihuahua und verletzt ein Kind – was wird jetzt aus dem gefährlichen Tier?

Ein tragischer Vorfall in Bad Ischl hat zahlreiche Fragen aufgeworfen, insbesondere über die Verantwortung von Hundebesitzern und die Maßnahmen, die Behörden ergreifen müssen, wenn Hunde aggressiv werden. Am 9. Oktober 2024 wurde ein Chihuahua von einem Schäferhund-Mischling attackiert, was zu schweren Verletzungen des Tieres führte, das schließlich eingeschläfert werden musste. Auch ein Kind wurde bei dieser Auseinandersetzung gebissen. Diese Situation hat die Aufmerksamkeit auf das OÖ Hundehaltegesetz 2022 gelenkt, das regelt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.

Markus Reitsamer, ehemaliger Gemeinderat der Grünen in Bad Ischl, äußert sich zu den notwendigen Konsequenzen und der Verantwortung der Hundehalter. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Abgeordneter war er an der Ausarbeitung des genannten Gesetzes beteiligt. Er merkt an, dass der Vorfall klar die Vorschriften des Gesetzes berührt, die darauf abzielen, solche Angriffe zu verhindern und die Öffentlichkeit zu schützen.

Rechtslage und Pflichten des Hundehalters

Laut § 5 des Hundehaltegesetzes sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund so zu sichern, dass keine Gefahr für Dritte entsteht. Im aktuellen Fall war der Schäferhund jedoch nicht richtig gesichert; er war an einem instabilen Schirmständer angebunden, was klar gegen die Sorgfaltspflichten eines Halters verstößt. Solche Versäumnisse können ernsthafte rechtliche Folgen haben.

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Das Gesetz sieht vor, dass die Behörde bei einem Vorfall wie diesem schnell handeln muss. Innerhalb weniger Tage nach einem schweren Angriff sind Maßnahmen wie die Sicherstellung des Hundes oder sogar die Einschläferung erforderlich. Dabei wird die Bezirkshauptmannschaft Bad Ischl gefordert, schnellstmöglich zu agieren und die Sicherheit der Anwohner zu garantieren.

Behördliche Maßnahmen nach dem Vorfall

Die Handlungsmöglichkeiten der Behörden sind im § 8 des Hundegesetzes klar definiert. So können die Beamten unter anderem Maulkorb- und Leinenzwang anordnen oder sogar verpflichtende Schulungen für den Hundehalter ansetzen. Besonders schwerwiegende Vorfälle können die Tötung des angreifenden Hundes nach sich ziehen.

Die Einstufung des Schäferhund-Mischlings als „gefährlicher Hund“ dürfte in diesem Fall unumgänglich sein, was weitere Auflagen für den Halter nach sich ziehen wird, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

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Darüber hinaus sieht das Gesetz präventive Maßnahmen vor, einschließlich der Schulung für Hundebesitzer. Im vorliegenden Fall wäre es ratsam, den Halter des Schäferhundes zur Teilnahme an einer solchen Schulung zu verpflichten, damit er lernt, wie man gefährliche Hunde besser im Griff hat.

Wenn der Halter die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, drohen hohe Geldstrafen oder sogar die Beschlagnahmung des Hundes. Solche Konsequenzen sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen ernst genommen werden.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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