Braunau

Vogelgrippe-Alarm: Sperrzone in Mattighofen zum Schutz der Geflügelhalter

"Alarm in Mattighofen: Nach dem ersten Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb wird eine Sperrzone verhängt – bleibt das Geflügel sicher oder droht das Virus weiter zuzuschlagen?"

Am 9. Oktober wurde in einem Geflügelbetrieb in Mattighofen, im Bezirk Braunau, der erste Fall der gefährlichen Vogelgrippe, auch bekannt als Aviäre Influenza oder Geflügelpest, nachgewiesen. Diese Krankheit, die bereits in verschiedenen Regionen Österreichs bei Wildvögeln festgestellt wurde, bringt ernsthafte Risiken für die Geflügelhaltung mit sich. Es ist anzunehmen, dass auch Wildvögel in der Umgebung kontaminiert sein könnten.

In Reaktion auf diesen Vorfall verhängte die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb in Mattighofen. Nach der Novelle der Geflügelpestverordnung durch das Gesundheitsministerium, die am heutigen Montag beschlossen wurde, tritt diese Sperrzone am Dienstag, den 22. Oktober 2024, in Kraft. In dieser Zone dürfen Geflügel sowie deren Erzeugnisse wie Eier oder Fleisch nicht transportiert werden.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen

Um die Geflügelbestände zu schützen, empfielt das Gesundheitsministerium den Haltern, besonders auf „Biosicherheitsmaßnahmen“ zu achten. Das bedeutet, dass jeglicher Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln, sowohl direkt als auch indirekt, vermieden werden sollte. Zudem wird geraten, bei gesundheitlichen Problemen der Tiere umgehend einen Tierarzt zu konsultieren.

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Darüber hinaus ist es für alle Geflügelhalter zwingend erforderlich, jede Haltung – gleich wie viele Tiere – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Dies trägt dazu bei, die Überwachung der Situation zu verbessern und mögliche Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.

Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung

Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist es wichtig, tote Wildvögel schnell zu melden. Sollten solche Vögel entdeckt werden, sollten sie unter keinen Umständen berührt werden. Stattdessen müssen Finder umgehend die örtlichen Amtstierärzte oder -ärztinnen informieren. Die Meldung dieser Funde ist ein wesentlicher Schritt, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu kontrollieren.

Das Virus der Aviären Influenza kann leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden, was für Hühner und Puten meist tödlich endet. Bisher wurden in Europa im Zusammenhang mit der aktuellen Seuchensituation keine Erkrankungen bei Menschen festgestellt. Das Risiko wird zudem laufend von der AGES bewertet, wobei auch die Situation in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sowie klimatische Bedingungen und Zugvogelrouten berücksichtigt werden.

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Für weitere Informationen zu diesem Thema ist ein ausführlicher Bericht zu finden auf ooe.orf.at.

Quelle/Referenz
ooe.orf.at

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