Korneuburg

Tödlicher Giftanschlag: 32-Jährige zu 20 Jahren Haft verurteilt

Gänserndorf: Eine 32-Jährige wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, nachdem sie ihren Ex-Lebensgefährten fast vergiftet und blind gemacht hat – ein schockierender Mordversuch!

In einem aufsehenerregenden Prozess am Landesgericht Korneuburg wurde eine 32-Jährige wegen zweifachen Mordversuchs an ihrem ehemaligen Lebensgefährten verurteilt. Das Gericht sprach eine Haftstrafe von 20 Jahren aus, begleitet von der Anordnung zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Diese Entscheidung markiert den Höhepunkt eines Falles, der bereits im Jahr 2022 im Bezirk Gänserndorf begann.

Die Frau soll ihren Partner mit einer gefährlichen Mischung aus Schlafmitteln in Muffins vergiftet haben, was dazu führte, dass er fast sein Augenlicht verlor. Als wäre das nicht genug, fügte sie ihm auch noch Schnittwunden an seinem Unterarm zu. Zudem versuchte sie, durch eine fingierte Messerattacke gegen sich selbst, ihren Lebensgefährten weiter zu belasten und ihn in ein schlechtes Licht zu rücken.

Details des Verfahrens

Die Geschworenen stimmten in zwei zentralen Fragen einstimmig ab und befanden die Frau sowohl des Mordversuchs als auch der falschen Beweisaussage schuldig. In der Entscheidung bekamen sowohl die schwierigen Umständen als auch die Schwere der Taten ausreichenden Raum. Die Richterin bemerkte, dass trotz der milden Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen waren, wie der teilweise Versuch und das Geständnis, die schweren Folgen für das Opfer nicht ignoriert werden konnten.

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Besonders hervorgehoben wurde die Tatsache, dass die Taten gegen einen Angehörigen gerichteten waren und mehrere Verbrechen in einem Fall zusammentrafen. Dies schloss die Verleumdung und die falsche Beweisaussage mit ein. Die Angeklagte jedoch bestritt die Vorwürfe vehement, und die Entscheidungen des Gerichts sind derzeit noch nicht rechtskräftig.

Die Schwere des Urteils kann nicht übersehen werden, und das Gericht wies auf die prekären Folgen hin, die die Taten für das Opfer hatten. In diesem Fall bleibt abzuwarten, ob in der Berufung Vorwürfe erhoben werden. Weitere Details zu diesem Fall können unter www.salzburg24.at nachgelesen werden.


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Quelle
salzburg24.at

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