Ein bemerkenswerter Vorfall am Landesgericht in Ried sorgt für Aufsehen: Der Angeklagte, ein damals 57-jähriger Berliner, erschien erneut nicht zu seinem Wiederbetätigungsprozess. Aus diesem Grund planen die Behörden, einen Auslieferungsantrag an Deutschland zu stellen.
Der Mann ist beschuldigt, im April 2021 vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau einen Kranz niedergelegt zu haben. Sein Anwalt rechtfertigte das Fehlen des Beschuldigten während der Gerichtsverhandlung mit beruflichen Verpflichtungen, die eine Anreise nach Österreich unmöglich machen würden.
Erneute Vertagung und Konsequenzen
Es besteht bereits eine Vorgeschichte, da die Gerichtsverhandlung in diesem Jahr einmal verschoben wurde, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Der Richter zeigte sich unzufrieden mit den ständig wiederkehrenden Abwesenheiten und drohte, Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschuldigten vor Gericht zu bringen. Ein Auslieferungsantrag würde bedeuten, dass der Angeklagte in Deutschland inhaftiert wird, bis ein neuer Termin für die Verhandlung in Österreich festgelegt wird.
In der Anklage wird ausgeführt, dass der Beschuldigte am Fensterbrett des Geburtshauses Hitler einen Kranz mit der Aufschrift „RIP USA“ ablegte, wobei „USA“ für „Unser seliger Adolf“ stehen soll. Dieser Vorfall fiel in eine Zeit, als in Braunau Dreharbeiten für den Dokumentarfilm „Wer hat Angst vor Braunau“ stattfanden, in dem der Angeklagte ebenfalls auftaucht. Berichten zufolge gestand er in dem Film seine Verehrung für Hitler.
Der Eindruck, den diese Geschehnisse hinterlassen, wirft Fragen zu den Konsequenzen auf, die der Angeklagte nun möglicherweise zu tragen hat, sollte der Auslieferungsantrag tatsächlich umgesetzt werden. Das Gericht betont, dass man sich nicht von wiederholten Abwesenheiten täuschen lasse und Maßnahmen ergreifen werde, um die rechtlichen Verfahren voranzutreiben.