In einer bedeutenden rechtlichen Auseinandersetzung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) steht der erste Fall im Zusammenhang mit Rückforderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) im Fokus. Am Mittwoch wehrte sich eine Betroffene gegen die Forderung, 20.000 Euro zurückzuzahlen, die für ihre Bildungskarenz beantragt worden waren. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet. Insgesamt sind bis zu 30 weitere ähnliche Fälle anhängig.
Die Betroffene, eine Krankenpflegerin, hatte Kurse an einem privaten Bildungsinstitut besucht, die zunächst vom AMS genehmigt wurden. Im Nachhinein wurde jedoch entschieden, dass diese Kurse nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, und das AMS sieht sich durch das Bildungsinstitut getäuscht. Dies steht im Zusammenhang mit Kursangeboten wie Aromatherapie und Mentaltraining, die mit einer Vielzahl von Stunden pro Woche angeboten wurden. Das AMS beanstandet, dass nur ein Teil dieser Kurse in einem angemessenen Format, sprich als Seminar, durchgeführt wurde.
Zeugenvernehmung und weitere Beschwerden
Der Richter des BVwG hatte am Mittwoch die Gelegenheit, sich ein Bild von der Situation zu machen, wobei auch Zeugenvernehmungen stattfanden, einschließlich des Leiters des Bildungsträgers. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben, von denen viele, hauptsächlich Frauen, in ähnlichen Situationen stecken. Eine schriftliche Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
Unter den 70 Betroffenen ist auch Tamara Moser aus Windigsteig, die eine Ausbildung zur Humanenergetikerin absolviert hatte. Auch sie sieht sich einer Rückforderungsaufforderung des AMS über 7.000 Euro gegenüber. „Ich habe mich nicht ausgekannt. Was ist jetzt? Ich habe doch da gelernt, ich habe das bestätigt gehabt“, erklärte Moser in einem Interview. Ihre Verwirrung spiegelt die Unsicherheit vieler Betroffener wider, die sich auf die Genehmigungen des AMS verlassen hatten.
Hintergründe und Auswirkungen
Die Rückforderungen des AMS entstammen einer Überprüfung, die offenbar ergab, dass viele der Kurse die erforderlichen Kriterien nicht erfüllten. In Niederösterreich wurden insgesamt 56 Fälle identifiziert, bei denen teilweise Rückzahlungen von bis zu 25.000 Euro gefordert werden. Die Welle der Rückforderungen hat nun zu einer Klageflut geführt, die das BVwG in den kommenden Wochen abarbeiten muss.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht diese komplexen Fragestellungen bewerten wird und ob die Rückforderungen des AMS rechtlich Bestand haben. Diese Entwicklungen könnten für viele Betroffene entscheidend sein, insbesondere in einer Zeit, in der Weiterbildung und Qualifikation immer wichtiger werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf noe.orf.at.