Neunkirchen

Vogelgrippe im Bezirk Neunkirchen: Anleitung zu Schutzmaßnahmen

Im Bezirk Neunkirchen bleibt die Geflügelpest bislang aus, doch nach aktuellen Fällen in anderen Regionen sind strenge Vorsichtsmaßnahmen gefordert – Bauerndienst stellt die Regeln vor!

Im Bezirk Neunkirchen gibt es vorerst keine Fälle von Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe. Trotz der Sorgen bleiben die Landwirtschaft und die Hühnerhaltung aktiv. Der Obmann der Bezirksbauernkammer, Thomas Handler, betont jedoch die Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen, um eine mögliche Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. „Mit Stand 13. November 2024 gab es keinen Fall von Geflügelpest im Bezirk“, erklärte er. Aufgrund von Ausbrüchen in anderen Regionen Österreichs wurde Neunkirchen jedoch als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ eingestuft.

Um die Legehennen- und Geflügelmastbetriebe zu schützen, fordert Handler alle Geflügelhalter auf, sich an die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu halten, um die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren.

Risikogebiete und Sicherheitsmaßnahmen

Die Einstufung als Risikogebiet betrifft vor allem Gegenden in der Nähe von Gewässern, da diese Orte Wildvögeln als Rastplätze dienen. Tote Wasser- oder Greifvögel, die gefunden werden, müssen unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Das Berühren oder Mitnehmen dieser Vögel ist strengstens untersagt.

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  • Enten und Gänse sollten unbedingt getrennt von anderem Geflügel gehalten werden, um jeglichen Kontakt zu vermeiden.
  • Die Fütterung und Tränkung des Geflügels muss innerhalb sicherer Bereiche stattfinden, um einen Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.
  • Brieftauben dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in der Nähe ihrer Schläge trainiert werden.
  • Die Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel und Werkzeuge muss besonders sorgfältig erfolgen.
  • Im Verdachtsfall auf eine Seuche oder ungewöhnliche Mortalität ist die Bezirksverwaltungsbehörde sofort zu informieren.

Geflügelhalter sollten bei einem Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme oder einer erhöhten Sterblichkeit sofort die Veterinärbehörden benachrichtigen. Diese schnellen Meldungen sind entscheidend, um Ausbrüche effektiv zu kontrollieren.

Meldepflicht für Geflügelhalter

Um die Ausbreitung der Geflügelpest im Bezirk zu verhindern, ist eine umfassende Erfassung der Geflügelhaltungen wichtig. Auch kleine Bestände, wie fünf Hühner im privaten Garten, müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Dadurch können nötige Untersuchungen im Falle eines Ausbruchs schnell eingeleitet werden.

Ein entsprechendes Online-Formular für die Meldung ist auf der Homepage der NÖ Landesregierung verfügbar. Es dürfte für die Behörden von großem Nutzen sein, um im Ernstfall alle notwendigen Schritte fristgerecht einzuleiten. Die aktuelle Situation erfordert von allen Haltern höchste Wachsamkeit. Mehr Details zu den erforderlichen Maßnahmen können in einem umfassenden Bericht auf www.meinbezirk.at nachgelesen werden.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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