In einer beunruhigenden Episode, die die Öffentlichkeit erschütterte, wurde ein 34-jähriger syrischer Mann vor dem Landesgericht Korneuburg wegen sexueller Nötigung angeklagt. Die Vorfälle ereigneten sich in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni, als eine damals 16-jährige Frau in einem fast leeren Zug auf bedrängende Weise von dem Mann angegangen wurde. Dabei traf er sie sowohl auf einem Bahnsteig in Mistelbach als auch im Zug nach Laa an der Thaya.
Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde deutlich, dass der Angeklagte die Vorwürfe vehement bestreitet. Er behauptete, er sei nicht schuldig und habe lediglich der jungen Frau helfen wollen. Diese unschuldige Darstellung wurde jedoch durch aufschlussreiche Videoaufnahmen aus der Überwachungskamera bereits erheblich in Frage gestellt.
Die Beweislage
Die Überwachungsvideos zeigen eindeutige Beweise gegen den angeklagten Mann. Der Vorsitzende Richter, Helmut Neumar, erklärte nach Sichtung der Aufnahmen, dass die Passantin auf die Annäherungen des Mannes zurückwies und sich sichtlich unwohl fühlte. Die Videoaufnahmen zeigen, wie der Angeklagte mehrmals die Hand in ihre Richtung ausstreckt, während sie versucht, sich zu distanzieren. „Das Mädchen macht einen bedrängten Eindruck“, stellte Richter Neumar fest.
Ein besonders besorgniserregendes Video zeigt eine Situation, in der der Mann die Jugendliche zehn Sekunden lang fest umarmt, während sie immer wieder versucht, sich loszureißen. Bei einer weiteren Begegnung umarmt er sie erneut, was nur die Frage aufwirft, wie er seine Absichten ernsthaft rechtfertigen kann. „Für mich schaut das nach sexuellen Absichten aus“, erklärte der Richter unverblümt.
Bei seiner Einvernahme durch die Polizei gab der Angeklagte vor, die junge Frau hätte keine Angst vor ihm gehabt. Im Gerichtssaal änderte er seine Meinung jedoch und behauptete, sie habe ihn die ganze Zeit „angesehen und angelächelt“. Diese Behauptung wirkte wenig glaubwürdig, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Geschädigte auf seinen Annäherungsversuch reagierte, indem sie sich von ihm wegbewegte.
Das Urteil
Die Richter verhängten letztendlich eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, von denen etwa drei Monate bereits in Untersuchungshaft verbüßt waren. Die gleichgültige Haltung des Angeklagten gegenüber der sexuellen Integrität der jungen Frau war ein entscheidender Faktor bei der Urteilsfindung. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, was es umgehend rechtskräftig machte.
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