Ein verworrenes Nachbarschaftsverhältnis konnte kürzlich am Landesgericht Korneuburg betrachtet werden. Der 52-jährige Arzt aus dem Bezirk Korneuburg sah sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Der Vorfall, der sich am 7. Oktober des vergangenen Jahres ereignete, betrifft eine mutmaßliche Bedrohung seiner 64-jährigen Nachbarin und den Diebstahl ihres Handys.
An diesem ersten Tag der Verhandlung war der Richter Franz Furtner mit zwei Sichtweisen konfrontiert: der Anklage, die von einer gefährlichen Drohung sprach, und der Verteidigung des Arztes, die auf Unschuld pochte. In seiner Verteidigung vertrat der neu gewählte Anwalt, Philipp Winkler, die Auffassung, dass es zwischen den Nachbarn zu einem Streit kam, für den der Arzt die Verantwortung übernehmen wolle.
Der Vorfall und die rechtlichen Konsequenzen
Winkler erklärte vor Gericht, dass der Arzt zwar das Handy der Nachbarin hätte nehmen müssen, dies jedoch nicht aus einer Absicht heraus geschehen sei, sich zu bereichern. Stattdessen war sein Ziel, zu verhindern, dass die Nachbarin die Polizei alarmiert. Er habe das Handy in einem Mistkübel entsorgt, was nach Meinung des Verteidigers nicht den schweren Vorwurf des Raubes erfülle, sondern nur den der dauerhaften Sachentziehung, da das Handy für immer verloren ist. In der Welt der Smartphones ist es jedoch immer ratsam, keine solchen Handlungen zu unternehmen, denn die enthaltenen Daten und Materialien sollten mit Sorgfalt behandelt werden.
Der Arzt betonte selbst, dass in der hitzigen Auseinandersetzung während des Vorfalls unfreundliche Worte gefallen seien. Nimmt man die gesellschaftlichen Spannungen zwischen Nachbarn in Betracht, zeigt sich, dass persönliche Streitigkeiten aus scheinbar kleinen Anlässen entstehen können. So kam es, dass der Nachbar verärgert war, weil die 64-Jährige ihn bei der Polizei als Alkoholiker beschuldigt hatte, während sie ihrerseits ärgerlich auf den Arzt reagierte, da dieser Polizeibesuch ihr gegenüber unangenehm war.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Nach den vorgetragenen Argumenten und aufgrund der Tatsachen, dass eine Wiederholung des Vorfalls nicht zu befürchten sei, erörterte Richter Furtner das zukünftige Verhältnis der beiden Nachbarn. Der Arzt gab zu Protokoll, dass er froh sei, wieder Kontakt mit seiner Nachbarin zu vermeiden, und plante, im darauf folgenden Frühjahr umzuziehen. Der Richter sah diesen geplanten Wechsel als vorteilhaft an.
Im Rahmen des Verfahrens kommt es nun zu einer Diversion, die für den Arzt eine Strafe von insgesamt 6.000 Euro plus 660 Euro Schadenersatz bedeutet. Der 52-Jährige stimmte diesen rechtlichen Konsequenzen zu, was darauf hindeutet, dass er die aufkommenden Herausforderungen angenommen hat.
Für weitere Informationen zu diesem Fall können Sie die Berichterstattung auf www.noen.at verfolgen.
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