In einem bedeutenden Urteil hat das Landesgericht Korneuburg einen 39-jährigen Bulgaren zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Dies geschah in Zusammenhang mit einem brutalen Raubüberfall, der sich am 22. November 2017 in Stripfing Weikendorf, gelegen im Bezirk Gänserndorf, ereignete. Der Raubüberfall hatte weitreichende Folgen und endete mit schweren Verletzungen für den damaligen 70-jährigen Hausbesitzer.
Der verurteilte Mann und ein Komplize waren zur Tatzeit maskiert und mit Klingen bewaffnet. Sie drangen in das Haus ein, wo sie den schlafenden Hausbesitzer brutal attackierten. Nach Berichten hat man den alten Herrn mit Schlägen ins Gesicht und auf den Kopf so schwer verletzt, dass er das Bewusstsein verlor. Als seine 45-jährige Ehefrau, alarmiert durch die Geräusche, hinzukam, wurde auch sie Opfer der gewaltsamen Auseinandersetzung. Die Täter fesselten beide und erbeuteten dabei 350 Euro, bevor sie mit dem Geld flohen. Zudem wurde der schwerverletzte Mann mit Putzmittel übergossen, was die grausame Natur des Überfalls verdeutlicht.
Verurteilung und Berufung
Das Urteil wurde am Montag, den 28. Oktober 2024, verkündet. Während der Verurteilte die Strafe anerkannte, entschied sich die Staatsanwaltschaft, Berufung einzulegen, was bedeutet, dass das Urteil derzeit nicht rechtskräftig ist. Es ist bemerkenswert, dass der Mann bereits 2018 für ein anderes Delikt im Ausland verurteilt wurde.
Die Ermittlungen, die im Jahr 2023 durchgeführt wurden, führten zur Festnahme eines weiteren Bulgaren, der ebenfalls an dieser Straftat beteiligt gewesen sein soll. Ein Jahr zuvor kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem der 39-Jährige und ein Komplize versuchten, in eine Wohnung in Wien einzubrechen. In diesem Fall wurde er ebenfalls wegen versuchten Wohnungseinbruchs und der Verwendung einer Waffe angeklagt, was die kriminelle Vorgeschichte des Mannes unterstreicht.
Die Schwere der Taten und die gesetzten Strafen werfen ein Licht auf die Bemühungen der Justiz, derartige Verbrechen mit der nötigen Härte zu ahnden. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern die Berufung der Staatsanwaltschaft den Ausgang des Verfahrens beeinflussen wird. Details zu diesem Vorfall sind noch spärlich, dennoch bietet der Bericht von noe.orf.at eine umfassende Übersicht über die Situation.
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