Im Juli 2023 ereignete sich in Wilfleinsdorf ein tragischer Vorfall, als ein Rottweiler während eines Spaziergangs eine 52-jährige Frau sowie ihre beiden Enkelkinder attackierte. Der Hund war aus einem Garten entwichen, in dem er von der 20-jährigen Hundehalterin gehalten wurde. Leider erlag die Frau im Oktober 2023 ihren Verletzungen, was die Situation noch angespannter machte.
Am Bezirksgericht wurde die junge Hundehalterin nun angeklagt. Während der Anhörung stellte der Richter klar, dass ein Freispruch aufgrund unvorhersehbarer Umstände erteilt wurde. Der Zaun um den Garten sei laut unabhängigen Gutachten ausreichend gewesen, um den Hund zu halten, und die Angeklagte habe alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um Vorfälle zu verhindern.
Die Ereignisse des Juli
Die Hundehalterin berichtete von dem Tag, an dem der Vorfall passierte. Siege sagte, dass sie mit dem Rottweiler im Garten gespielt habe, als der Hund durch einen schmalen Spalt von etwa 13 Zentimetern ausbüxte. Der Hund sei daraufhin zu einer Gruppe von Spaziergängern gelaufen, bestehend aus zwei Frauen und fünf Kindern. Dabei sei er, nach Angaben der Angeklagten, zunächst harmlos gewesen und habe die 52-Jährige sowie ihre Enkel beschnuppert.
In einem unglücklichen Moment, als die Halterin versuchte, den Hund zu zügeln, hörte sie ein Geräusch, das wie ein Schlag auf den Rücken des Hundes klang. Kurz darauf ließ der Hund seinen Angriff auf einen zweijährigen Jungen los. Die Hundehalterin war hin- und hergerissen und versuchte, den Hund zurückzuziehen, was schließlich dazu führte, dass der kleine Junge nicht weiter gebissen wurde.
Die dramatischen Konsequenzen
Trotz ihrer Bemühungen sich und andere zu schützen, konnte die Hundehalterin nicht verhindern, dass der Hund die 52-jährige Frau entdeckte, die sich in der Nähe in einem Rohbau versteckt hatte. Es kam zu einem Angriff, den die Hundehalterin und eine Nachbarin erst stoppen konnten, als sie sich auf den Hund stürzten. Die Situation war chaotisch, und währenddessen wurde die Rettung alarmiert.
Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft nun Bedenkzeit verlangt hat. Die Schwere des Vorfalls wirft viele Fragen auf, insbesondere bezüglich der Verantwortung von Hundehaltern und der Sicherheit in Wohngebieten. Für weitere Hintergründe und Informationen ist es empfehlenswert, die detaillierte Berichterstattung über den Fall auf www.meinbezirk.at zu konsultieren.
Details zur Meldung