Staatsbürgerschaft verweigert: Hymnenverweigerer sorgt für Diskussion in NÖ

Staatsbürgerschaft verweigert: Hymnenverweigerer sorgt für Diskussion in NÖ

Baden, Österreich - Am 15. Juli 2025 hat die Landesregierung Niederösterreichs einem Ukrainer die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert. Aus einem aktuellen Bericht von Krone.at geht hervor, dass der Grund für diese Entscheidung die Weigerung des Mannes war, bei der feierlichen Verleihung die Bundeshymne mitzusingen. Der Ukrainer selbst begründete seine Haltung mit der Ablehnung jeglichen Nationalstolzes.

Diese Entscheidung wurde am 13. Juli 2025 durch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigt, welches die Entscheidung der Landesregierung unterstützte. Der Vorfall ereignete sich im Vorjahr, als die Staatsbürgerschaft während einer Zeremonie in der Bezirkshauptmannschaft Baden verliehen werden sollte, jedoch nach dem Vorfall widerrufen wurde. Trotz einer eingelegten Berufung blieb die Entscheidung des Gerichts bestehen, wie vol.at meldet.

Integration und Nationalstolz

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betonte, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen müsse. Die Weigerung, die Bundeshymne zu singen, sei ein Zeichen für einen nicht gelungenen Integrationsversuch. Matthias Zauner, Landesgeschäftsführer der VPNÖ, nannte die Gerichtsentscheidung eine Botschaft an die Integrationsverweigerer. Auch FPÖ-Landesrat Martin Antauer erklärte, dass die Staatsbürgerschaft ein Privileg sei, das nur jemand verdienen könne, der bereit sei, die Bundeshymne zu singen.

Der rechtliche Rahmen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Laut Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist das gemeinsame Absingens der Bundeshymne Teil des feierlichen Rahmens bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft. Diese gesetzlichen Vorgaben bekräftigen die Sichtweise der Landesregierung, dass die Zugehörigkeit zur Nation auch einen symbolischen Akt erfordert.

Gesellschaftlicher Kontext

Im Kontext internationaler Migration wirft der Fall des Ukrainers Fragen zu Integration und Staatsbürgerschaft auf. Politikwissenschaftler wie Gerd Valchars und Rainer Bauböck haben in ihren Forschungen die Diskrepanz zwischen Wohnbevölkerung und Staatsvolk thematisiert. Diese Diskrepanzen sind besonders in Einwanderungsländern wie Österreich deutlich, wo die Staatsbürgerschaft oft weiterhin relativ restriktiv gehandhabt wird, wie auch austriaca.at anmerkt.

Die Diskussion um die Staatsbürgerschaft und Integrationsprozesse wird zudem von der Beobachtung begleitet, dass viele Staatsbürger außerhalb ihrer Heimat leben, während ein wachsender Teil der Bevölkerung aus Nicht-Staatsbürgern besteht. Daher wird die Schaffung einer integrativen Politik, die mehr Optionen für die Einbürgerung und die Akzeptanz von Doppelstaatsbürgerschaften bietet, als entscheidend für die Integration von Immigranten und die Legitimität demokratischer Institutionen gesehen.

Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, wie Integrationsprozesse in Österreich künftig gestaltet werden sollen, um eine breitere Akzeptanz und Teilhabe zu fördern.

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OrtBaden, Österreich
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