
Eine breite Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat im Budgetausschuss einen entscheidenden Initiativantrag zur Handysicherstellung verabschiedet. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern bis zum 1. Jänner 2025 erforderlich macht. Die Vorlagen beinhalten eine wichtige richterliche Kontrolle, bevor Handys und andere Datenträger beschlagnahmt werden können. Bisherige Regelungen, die eine Sicherstellung ohne richterliche Genehmigung ermöglichten, blieben jedoch für materielle Zwecke bestehen, wie etwa bei der Datenbeschaffungen aus dem öffentlichen Raum, so die Berichterstattung von ORF.
Kernpunkte der Reform
In dem neuen Antrag wird auch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) diskutiert, die sowohl Verfahrensbeschleunigung als auch verstärkten Opferschutz zum Ziel hat. Die Bestimmungen sollen sicherstellen, dass bei Gefahr im Verzug die richterliche Genehmigung für die Handysicherstellung weitestgehend eingehalten wird. Zudem wird die Verwertung von Zufallsfunden auf das richterlich genehmigte Maß beschränkt. Diese Regelung soll, laut OTS, eine klare Abgrenzung zwischen der Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre der Betroffenen ermöglichen.
Die Reform ist auf die vorhergehenden Entscheidungen des VfGH zurückzuführen, welcher die bestehenden Regelungen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Ein zentrales Anliegen war es, die Rechte von Beschuldigten und Opfern zu stärken, während Staatsanwälte und Justiz weiterhin die Hauptverantwortung tragen sollen. Eine entscheidende Änderung ist die Einführung von Fristen für die erfolgreiche Durchführung von Ermittlungen und die Aufklärung von Fällen - Maßnahmen, die als notwendig erachtet werden, um die Effizienz im Justizbereich zu steigern, während gleichzeitig Datenschutzbelange gewahrt werden.
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