Neues Stromgesetz: So profitieren Haushalte und erneuerbare Energien!

Neues Stromgesetz: So profitieren Haushalte und erneuerbare Energien!

Niederösterreich, Österreich - Am 7. Juli 2025 tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, welches die Rahmenbedingungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen grundlegend ändern soll. Das Gesetz hat das klare Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Spielregeln am Strommarkt zu reformieren. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verspricht eine „Strompreis-runter-Garantie“, sodass Haushalte von günstigeren Tarifen profitieren können. Dies steht im Einklang mit einem übergeordneten Ziel, den gesamten Strombedarf in Deutschland bis 2030 zu 80% durch erneuerbare Energien zu decken, wie die Bundesregierung berichtet.

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist der Sozialtarif, der für rund 250.000 Haushalte eine Ermäßigung von 6 Cent pro kWh bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr vorsieht. Zudem sollen Betreiber von PV-Anlagen künftig für den eingespeisten Strom Gebühren zahlen, was ein Paradigmenwechsel für die Energiewirtschaft darstellt. NOEN hebt hervor, dass auch flexible Netzentgelte zur Anwendung kommen werden, um günstigere Tarife für die Nutzung des Stromnetzes zu bestimmten Zeiten anzubieten.

Neuregelungen und ihre Auswirkungen

Das ElWG führt außerdem eine Spitzenkappung ein, die bei einer Überlastung des Stromnetzes die Einspeisung auf maximal 60 Prozent limitiert – allerdings nur für wenige Minuten pro Tag. Des Weiteren erlaubt es Stromnachbarschaftshilfe, sodass Verbraucher Strom direkt an Nachbarn oder Freunde weitergeben können. Diese Maßnahmen sollen die Integration von Photovoltaik-Anlagen in das Stromsystem erleichtern und den Netzbetreibern helfen, bei Bedarf kleinere Anlagen zu steuern, um Über- oder Unterversorgung zu verhindern.

Parallel hierzu wird die Bundesregierung durch ein umfassendes Gesetzespaket unterstützt, das auch Regelungen zur Förderung effizienter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen enthält. Die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht treten am 25. Februar in Kraft und zielen darauf ab, die Wirtschaftlichkeit von Smart-Meter-Rollouts und der Integration von Biogasanlagen zu verbessern. Besonders wichtig ist die Erhöhung der Ausschreibungen um 75% und die Schaffung von Anreizen für den flexiblen Betrieb von Biogasanlagen, was die Versorgung in Zeiten niedriger Erneuerbaren Energien sichern soll, so die Umweltbundesamt.

Langfristige klimatische Ziele

Das langfristige Ziel der deutschen Energiepolitik ist es, bis spätestens 2045 Treibhausgas-Neutralität zu erreichen, wie im Bundesklimaschutzgesetz festgelegt. Hierbei spielen technische Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen eine wichtige Rolle. Der Fokus liegt auf einem optimierten Energiesystem, das vollständig auf erneuerbaren Energien basiert und nachhaltig sowie wirtschaftlich ist.

Insgesamt zeigt die Gesetzesnovellierung eine klare Richtung hin zu einer umweltfreundlicheren, flexibleren und gerechteren Energieversorgung für alle Bürger. Die Kombination aus sozialen Tarifen, umfangreichen Ausbau erneuerbarer Energien und verbesserten Marktstrukturen könnte nachhaltig dazu beitragen, den gewünschten Wandel zu einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung zu fördern. Experten betrachten diese Schritte als notwendig, um in einem sich wandelnden Strommarkt neue Möglichkeiten zur Gewinnung und Verteilung von Energie zu schaffen.

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OrtNiederösterreich, Österreich
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