Meta darf Daten für KI nutzen: Kölner Urteil sorgt für Aufregung!

Wien, Österreich - Die Nutzung personenbezogener Daten durch Meta, das Mutterunternehmen von Facebook und Instagram, hat eine neue Welle von Diskussionen über Datenschutz und Künstliche Intelligenz ausgelöst. Am 26. Mai 2025 endete die Frist für Nutzer, die der Datennutzung durch Meta widersprechen wollten. Ab dem 27. Mai 2025 wird Meta in der Lage sein, Daten von europäischen Nutzern für das Training seiner KI, „Meta AI“, zu verwenden, wenn diese nicht aktiv Widerspruch eingelegt haben. exxpress.at berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, dass Meta ein „berechtigtes Interesse“ an der Datennutzung hat, was bedeutet, dass sie personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen für ihre KI verwenden dürfen.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass keine Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder den Digital Markets Act (DMA) vorliegen. Kritiker, darunter die NGO None Of Your Business (noyb) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, haben jedoch Bedenken geäußert und rechtliche Schritte eingeleitet. Sie sehen in dieser Entscheidung einen klaren Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Meta hat betont, dass es keine sensiblen personenbezogenen Daten wie Namen, E-Mail-Adressen oder Postanschriften verwenden wird.
Kontroversen um die Widerspruchsfrist
Die Widerspruchsfrist, die am 26. Mai endete, wurde von vielen Nutzern als kompliziert empfunden. Um Widerspruch gegen die Datennutzung einzulegen, mussten Nutzer ein verstecktes Formular auf Facebook oder Instagram finden und ausfüllen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisierte diesen Prozess als unübersichtlich und forderte eine einfachere Möglichkeit für Nutzer, ihre Daten zu schützen. Laut tagesschau.de bleibt unklar, ob Daten, nach einem Widerspruch, tatsächlich gelöscht werden können.
Meta verteidigt seine Datenstrategie und argumentiert, dass die Nutzung öffentlicher Inhalte für das Training ihrer KI notwendig sei, um kulturelle und sprachliche Aspekte besser zu verstehen. Experten unterstützen diese Ansicht und betonen, dass KI-Modelle durch den Zugang zu realen Inhalten verbessert werden können. Das Unternehmen stellt jedoch klar, dass persönliche WhatsApp-Chats nicht in den Trainingsprozess einfließen werden.
Europäische Datenschutzbehörden im Kontext der KI
Die Rolle der Datenschutzbehörden wird im Rahmen des KI-Gesetzes und der laufenden Entwicklungen zur Datennutzung durch Unternehmen wie Meta immer wichtiger. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat kürzlich eine Erklärung zur Rolle dieser Behörden im Zuge des neuen Gesetzes über Künstliche Intelligenz angenommen. Laut edpb.europa.eu sollen Datenschutzbehörden als Marktüberwachungsbehörden benannt werden, um die Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden zu verbessern.
Mit der Benennung von Marktüberwachungsbehörden bis zum 2. August 2025 wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Datenschutzes in Europa unternommen. Diese Behörden sollen insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme eine zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit darstellen. Datenschutzbehörden spielen somit eine zentrale Rolle in der Aufsicht über KI und den Schutz personenbezogener Daten, besonders im Kontext der aktuellen Entwicklungen rund um Meta und die Nutzung von Nutzerdaten.
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Ort | Wien, Österreich |
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