Krank im Urlaub? So sichern Sie Ihre Urlaubstage zurück!

Krank im Urlaub? So sichern Sie Ihre Urlaubstage zurück!

Vorarlberg, Österreich - Im Urlaub erkranken viele Menschen unerwartet, was zu Problemen mit den bereits ausgesuchten Urlaubstagen führen kann. Krankheitsbedingte Unterbrechungen des Urlaubs sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut vol.at müssen die Erkrankungen länger als drei Kalendertage dauern und dürfen nicht absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Außerdem ist eine rechtzeitige Meldung der Krankheit an den Arbeitgeber erforderlich, die spätestens am dritten Tag erfolgen muss.

Zusätzlich muss beim Wiedereintritt in den Dienst eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer krank ist, gelten nicht als verbrauchte Urlaubstage. Auffallend ist jedoch, dass der Urlaub trotz einer Unterbrechung nicht verlängert wird; Arbeitnehmer müssen nach dem Ablauf des Urlaubs oder nach der Genesung zur Arbeit erscheinen.

Krankheit im Ausland

Tritt eine Erkrankung im Ausland auf, sind einige zusätzliche Schritte erforderlich. Neben dem ärztlichen Zeugnis ist in vielen Fällen auch eine behördliche Bestätigung notwendig, es sei denn, die Behandlung fand in einem öffentlichen Krankenhaus statt. Zudem ist die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) in vielen europäischen Ländern wichtig, da sie als Nachweis für medizinische Behandlungen dient. In Ländern wie Bosnien, Serbien und Montenegro muss die EKVK gegen einen Behandlungsschein eingetauscht werden, während sie in der Türkei nicht gilt und ein Betreuungsschein von der Krankenkasse erforderlich ist.

Für Aufenthalte außerhalb Europas ist die Behandlung meist nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgedeckt. Eine Auslandskrankenversicherung bietet hier Schutz, da sie die Versorgungslücke der GKV schließt und vor hohen Kosten bewahrt, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Check24 hebt hervor, dass eine solche Versicherung oftmals bereits für unter 15 Euro jährlich abgeschlossen werden kann, was für Singles, Paare und Familien attraktiv ist.

Rückerstattungen und Informationen für Arbeitnehmer

Betroffene Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, haben zur Absicherung weitere Rechte. Sollten sie eine Behandlung in Anspruch nehmen, ist eine detaillierte Rechnung erforderlich, die alle notwendigen Leistungen aufführt. Diese Rechnung sollte idealerweise in Deutsch oder Englisch verfasst sein und wird zusammen mit Zahlungsbelegen und Bankverbindung an die Krankenkasse gesendet, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken, können ihren Urlaub nachholen, vorausgesetzt, sie weisen ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest nach. Laut Haufe werden die Tage dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Regelungen zu Urlaubsansprüchen wurden in jüngster Zeit an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs angepasst, was bedeutet, dass krankheitsbedingte Tage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden und nicht verbrauchter Urlaub bis zu 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres erhalten bleibt.

Arbeitnehmer haben in diesem Fall ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sollten sie die nötigen Schritte zur Meldung ihrer Erkrankung befolgen. Dazu gehört es, ein ärztliches Attest am Urlaubsort zu besorgen und den Arbeitgeber schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die genauen Verfahren und Rechte sind dabei auf den Websites der entsprechenden Institutionen, wie der Arbeiterkammer Vorarlberg, umfassend dokumentiert.

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OrtVorarlberg, Österreich
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