Kärntner Kindsverständiger nie wieder auf freiem Fuß: 9 Jahre Haft!
Ein 22-jähriger Angeklagter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt wegen sexueller Übergriffe auf Jugendliche in Kärnten.

Kärntner Kindsverständiger nie wieder auf freiem Fuß: 9 Jahre Haft!
Ein 22-jähriger Kärntner wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Staatsanwalt Christian Pirker sprach während des Prozesses von Übergriffen auf Buben und Mädchen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren. Die Taten fanden zwischen September 2024 und Anfang 2025 statt, wobei der Angeklagte gestand, Kontakt zu elf Minderjährigen aufgebaut zu haben.
Die Verhandlungen wurden von Richter Gernot Kugi geleitet. Bei seiner Einvernahme im Mai 2025 gab der Angeklagte zu, sich seiner Geisteskrankheit bewusst zu sein. Die Taten führten zu schweren, nachhaltigen psychiatrischen Störungen bei einem zwölfjährigen Opfer, was von einem Sachverständigen bestätigt wurde. Die Schwere der Symptome wurde mit der eines schweren Körperverletzungsdeliktes verglichen.
Sexuelle Übergriffe und Manipulation der Opfer
Der Angeklagte versuchte, die Jugendlichen mit Geschenken und Geld zu bestechen. Zudem forderte er sie auf, niemandem von den Übergriffen zu erzählen. Die sexuellen Handlungen fanden nicht nur in der physischen Realität, sondern auch im virtuellen Raum statt, während der Angeklagte diese Handlungen filmte.
Ein psychiatrischer Sachverständiger wies darauf hin, dass der Angeklagte ohne eine geeignete Therapie wahrscheinlich weitere schwere Straftaten begehen würde. Auf Empfehlung des Sachverständigen wurde eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angeregt, und der Angeklagte erklärte sich bereit, an einer Therapie im Maßnahmenvollzug teilzunehmen.
Urteil und finanzielle Kompensation
Das Urteil, das am Ende des Prozesses gesprochen wurde, stellte den Angeklagten für schuldig. Infolge der Beweisführung und seines Geständnisses wurde er zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der mögliche Strafrahmen hätte zwischen fünf und 15 Jahren liegen können. Es gab auch keinerlei Möglichkeit auf bedingte Strafnachsicht während seiner Unterbringung im forensisch-therapeutischen Zentrum.
Darüber hinaus muss der Angeklagte zwei der Opfer Teilschmerzengeld in Höhe von 8.000 Euro und 1.000 Euro zahlen. Weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein, welches somit rechtskräftig ist.