Gerald Depaoli, ehemaliger Gemeinderat der lokalen Liste Gerechtes Innsbruck, hat vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Scheitern seiner Anfechtung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl erlebt. Die Stadt Innsbruck gab bekannt, dass die Beschwerde in vollem Umfang abgelehnt wurde. Nun wurde das Ergebnis der Wahl von April offiziell bestätigt.
Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass der VfGH nach eingehender Prüfung eine Entscheidung getroffen hat. Über die genauen Details konnten keine Informationen geliefert werden, jedoch habe der Wahlleiter ein Schreiben vom VfGH erhalten, das die Abweisung der Wahlanfechtung von Depaoli bestätigte. Bis zur persönlichen Kenntnisnahme von Depaoli steht eine Stellungnahme seinerseits noch aus.
Hintergrund der Wahlanfechtung
Die Wahlanfechtung von Depaoli und seiner Liste Gerechtes Innsbruck bezog sich auf die Gemeinderats- und Bürgermeisterdirektwahl, die am 14. April stattfand. Ein zentraler Streitpunkt war, ob in Tirol eine verfassungskonforme Regelung für die Bürgermeisterdirektwahl existiere oder nicht. Das Land Tirol argumentierte, dass die bestehenden Regelungen klar und eindeutig sind.
Bei den Wahlen verfehlte die Liste Gerechtes Innsbruck mit 3,48 Prozent der Stimmen die erforderliche Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Gemeinderat. Zudem erhielt Depaoli lediglich 2,05 Prozent der Stimmen bei der Bürgermeisterwahl.
Reaktionen auf die Entscheidung
Die neueste Entwicklung zeigt, dass die rechtlichen Schritte von Depaoli nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und das Wahlergebnis nun endgültig bestätigt ist. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf tirol.orf.at.