
In einem komplexen Fall der betrügerischen Handlungen in einer Bank in Villach rücken nun die rechtlichen Aspekte in den Vordergrund. Am 9. Jänner 2025 wird am Landesgericht Klagenfurt der erste Prozesstermin stattfinden, der sich um die fragwürdigen Auszahlungen von 80.000 Euro dreht. Dieser Betrag wurde, laut den Angaben der Bank, in zwei Tranchen à 40.000 Euro an eine 88-jährige Kundin ausgezahlt.
Die Umstände dieser Auszahlung haben bereits für viel Gesprächsstoff gesorgt. Die Bank argumentiert, dass durch die Aufteilung der Beträge in zwei Auszahlungen die gesetzliche Meldegrenze von 50.000 Euro nicht überschritten wurde, was vor einer möglichen Aufzeichnung bewahrte. Ein Insider führt weiter aus, dass dies eine geplante Strategie gewesen sei, um Regulierungsvorgaben zu umgehen.
Details zum bevorstehenden Prozess
Vor Gericht wird auch ein ehemaliger Bankangestellter als Zeuge auftreten, der unter Betrugsverdacht steht. Sein Auftritt wird durch die Tatsache spannend, dass er sowohl die Interessen der Bank als auch seine eigene Unschuld zu verteidigen hat. Die Bank hat bereits eine umfassende Verteidigungsmittel bereitgestellt, in der sie die Vorwürfe gegen die Klägerin zurückweist. Bei der Auszahlung, so heißt es, habe die 88-Jährige die Beträge am Sign-Pad der Kasse quittiert, was als Beweis für die erfolgten Auszahlungen gilt.
In einem Schriftsatz betont die Bank: „Faktum ist, dass wir der Klägerin über deren Wunsch am 29.09.2020 die Beträge von zusammen EUR 80.000,00 in bar ausbezahlt haben.“ Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Identität der Kundin gründlich geprüft wurde, bevor das Geld ausgezahlt wurde. Dabei musste sie ihren Ausweis, in diesem Fall ihren Reisepass, vorlegen. Die Bank hat in ihrem Dokument detailliert dargelegt, dass alle gesetzlichen Anforderungen befolgt wurden.
Der Verdächtige ist auf freiem Fuß
Zusätzlich zum anstehenden Prozess ist zu beachten, dass der Bankangestellte, der in die Angelegenheit verwickelt ist und über Monate in Untersuchungshaft saß, inzwischen wieder auf freiem Fuß ist. Dies zeigt, dass trotz der schwerwiegenden Vorwürfe die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Klärung der Sachlage weiterhin gilt. Die genauen Gründe für die Rückkehr in die Freiheit wurden nicht öffentlich gemacht.
Der gesamte Fall hat durch seine Entwicklung und die bevorstehenden rechtlichen Auseinandersetzungen nicht nur für Aufregung innerhalb der Bankwelt gesorgt, sondern zieht auch das Interesse der Öffentlichkeit auf sich. Die Sachlage ist komplex und wird sicherlich noch viele Fragen aufwerfen, während der Prozess sich entfaltet. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.5min.at.
Details zur Meldung