Villach-Land

Diskussion um Krankenstände: Arbeitnehmerrechte vs. Wirtschaftswäre

Krankenstände explodieren in Kärnten – während die Arbeiterkammer für mehr Schutz kämpft, sieht die Wirtschaftskammer Missbrauch vor; wer hat recht im Streit um die Regelungen?

Eine hitzige Debatte ist in Kärnten entbrannt, die sich um die Anzahl der Krankenstände dreht. Während die Wirtschaftskammer die wachsende Zahl an Krankmeldungen kritisch betrachtet, sieht die Arbeiterkammer die Dinge ganz anders. Insbesondere Grippewellen, COVID-19 und Lungenentzündungen führen derzeit dazu, dass viele Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können.

Die Diskussion wurde durch einen bemerkenswerten Fall angeheizt, bei dem die Arbeiterkammer für einen betroffenen Kärntner eine Entschädigung von 3900 Euro erkämpfte, nachdem dieser im Krankenstand gekündigt wurde. Dies hat die Forderung nach einem umfassenderen Kündigungsschutz während des Krankenstandes neu entfacht.

Forderungen und Gegenargumente

Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer, hat den Vorfall als Gelegenheit genutzt, um seine Forderung nach einem verbesserten Kündigungsschutz für kranke Arbeitnehmer zu verstärken. Insbesondere bei Arbeitsunfällen hält er solche Schutzmaßnahmen für notwendig. Jürgen Mandl, Präsident der Wirtschaftskammer, tritt ihm entgegen und erklärt, dass Arbeitnehmer bereits ausreichend geschützt seien und zudem die Unternehmen unter der hohen Anzahl an Krankmeldungen leiden. Er sieht auch einen möglichen Missbrauch des Systems, insbesondere in Form von „Montags- und Freitagskrankheiten“ und Krankenständen während Kündigungsfristen, die in letzter Zeit vermehrt diskutiert werden.

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Der wirtschaftliche Druck ist enorm. Laut Katharina Kirchner, einer Arbeitsrechtsexpertin der WK Kärnten, kann ein einzelner Krankenstandstag einem Unternehmen Kosten in etwa von 250 Euro verursachen. Diese Ausgaben entstehen durch Gehaltszahlungen, verlorene Produktivität und Überstunden der anderen Mitarbeiter. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen sind hierbei stark betroffen. Mandl beschreibt das als eine existenzbedrohende Situation.

Ärzte im Mittelpunkt

Die Frage der Krankmeldungen selbst steht ebenso im Raum. Arbeitsrechtsexperte Maximilian Turrini von der Arbeiterkammer stellt klar, dass Arbeitnehmer nicht eigenmächtig eine Krankschreibung in Anspruch nehmen, sondern von Ärzten aus medizinischen Gründen als krankgemeldet werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung im Ermessen der Ärzte liegen sollte. Turrini ungewöhnlich direkt: „Es gibt nicht den Fall, dass jemand die Kündigungsfrist mit einem Krankenstand überbrücken will.“ Viele Beschäftigte suchen zuerst die Beratung bei der Arbeiterkammer, bevor sie den Schritt zur Kündigung wagen.

Darüber hinaus zeigt die Statistik, dass Kärnten mit 14,57 Krankenstandstagen pro Jahr nicht ganz oben in dieser Hinsicht steht. Im Vergleich zu Niederösterreich, das mit 17,64 Tagen die meisten Krankenstände aufweist, liegt Kärnten eher im Mittelfeld. Zahlen aus Tirol, Vorarlberg und Salzburg zeigen zudem, dass die Situation dort noch besser aussieht.

Das Thema bleibt kontrovers und wird die kommenden Wochen sicherlich weiterhin in der öffentlichen Diskussion präsent sein. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.meinbezirk.at.


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Quelle
meinbezirk.at

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